Erneuerbare-Energien-Gesetz
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG - auch Energieeinspeisegesetz genannt) wurde 2000 in Deutschland erstmalig beschlossen. Ziel des Gesetzes war es, den Anteil erneuerbarer Energien an der Stromversorgung bis zum Jahr 2010 auf mindestens 12,5 Prozent und bis zum Jahr 2020 auf mindestens 20 Prozent zu erhöhen.
Für den eingespeisten Strom aus Wasserkraft, Deponie-, Klär- und Grubengas, Biomasse, Geothermie, Windenergie sowie solarer Strahlungsenergie werden Vergütungssätze festgelegt. Finanziert wird das EEG über die Endkunden (Umlage auf den Energiepreis). Der Anteil der Erneuerbaren Energien am gesamten Bruttostromverbrauch lag im Jahr 1998 bei 4,7 % und war bis 2006 auf 11,6 % angestiegen.