Kyoto-Protokoll
Das während des Verfahrens zum Berliner Mandat aufgesetzte Protokoll, das bei Inkrafttreten, die in seinem Anhang B aufgelisteten Länder (Industrieländer) zur Reduktion ihrer Treibhausgasemissionen verpflichten würde. Diese Verpflichtung bezieht sich auf eine Gruppe von Treibhausgasen, die spätestens bis zu dem Zeitraum zwischen 2008 und 2012 um die jeweilig festgelegten Prozentsätze, die sich auf das Emissionsniveau im Jahr 1990 beziehen, reduziert werden müssten.
Das Protokoll wurde im Dezember 1997 von allen Vertragsparteien des Klimaübereinkommens in Kyoto, Japan angenommen. Wirksam wurde es erst mit dem Beitritt Russlands am 16. Februar 2005.