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Abfall

Unter Abfall bzw. Müll versteht man nicht mehr benötigte Überreste im festen Zustand, was Flüssigkeiten und Gase in Behältern einschließt. Chemische Rückstände werden auch als Abfallstoffe bezeichnet.

Abfall muss gemäß KrW-/AbfG folgende 3 Kriterien erfüllen, um auch rechtlich betrachtet ein Abfall zu sein:

  1. bewegliche Sache (also nicht fließendes Abwasser, aber wohl flüssiger Abfall in Fässern)
  2. Nennung in Anhang 1 des KrW-/AbfG
  3. Entledigung (tatsächliche Entledigung, Entledigungswille oder Zwangsentledigung)

Im Bemühen, mit Abfall sachgemäß umzugehen, haben sich Branchen, Gewerbezweige und Fachgebiete entwickelt, die man unter dem Begriff Abfallwirtschaft zusammenfasst. Das Basler Übereinkommen regelt dabei die "Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle und ihrer Entsorgung". Bislang haben sich an die 160 Staaten – nicht aber die USA – auf diese Richtlinien verpflichtet.

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