REACH-System
Die Verordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (englisch: REACH – Registration, Evaluation and Authorisation of Chemicals) ist eine Verordnung der Europäischen Gemeinschaft zur Reform des europäischen Chemikalienrechts. Die Verordnung ist seit dem 1. Januar 2007 als unmittelbares Recht in jedem Mitgliedstaat direkt gültig und trat mit 1. Juni 2007 in Kraft.
Das bis zum 31. Dezember 2006 gültige System für Industriechemikalien unterschied so genannte Altstoffe (bis September 1981 auf den Markt gekommen) und Neustoffe. Letztere mussten auf etwaige Risiken für die menschliche Gesundheit und die Umwelt geprüft und beurteilt werden, bevor sie in Mengen von 10 kg oder mehr in den Verkehr gebracht werden durften. Im Gegensatz dazu unterlagen Altstoffe nicht den gleichen Prüfanforderungen. 1981 waren ca. 100.000 Altstoffe gemeldet.
Das ab 1. Juni 2007 gültige REACH-System basiert – anders als das alte europäische Chemikalienrecht – stärker auf dem Grundsatz der Eigenverantwortung. Es verlangt vom jeweiligen Inverkehrbringer (Hersteller, Importeur), dass er für die Sicherheit seiner Chemikalien selbst verantwortlich ist, dass er die zur Bewertung dessen notwendigen Daten auch selbst beschafft (Beweislastumkehr) und auf dieser Grundlage Vorgaben zum sicheren Umgang mit den Stoffen entlang der gesamten Wertschöpfungskette (Lieferkette) macht (Risiko-Management).