News / Projektnews
05.01.2017
EEG-Einspeisevergütung 2017 neu berechnet
Bekanntgabe der Vergütungssätze durch die Bundesnetzagentur: https://www.bundesnetzagentur.de/cln_1411/DE/Sachgebiete/ElektrizitaetundGas/Unternehmen_Institutionen/ErneuerbareEnergien/Photovoltaik/DatenMeldgn_EEG-VergSaetze/DatenMeldgn_EEG-VergSaetze_node.html
Die Einspeisevergütung gilt als Kernstück des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG). Sie wird mit einem festen Cent-Betrag pro gelieferter Kilowattstunde Strom ab dem Monat der Installation 20 Jahre lang festgeschrieben, zuzüglich des Jahres der Inbetriebnahme (anteilig).
Die Einspeisevergütung unterscheidet sich je nach Installationsart und ist nach Leistung der Photovoltaik-Anlage in kWp gestaffelt.
Der Stromverbrauch in Handwerksunternehmen stellt sich je nach Branche sehr unterschiedlich dar. Neben Maßnahmen zur Energieeinsparung lohnt sich oft die Investition in eine Photovoltaik-Anlage, um einen Teil des Strombedarfs selbst und vor Ort zu erzeugen. Welche Maßnahme sich in Ihrem Fall lohnt und ob der Einsatz von Stromspeichern sinnvoll ist, erfahren Sie beim Umweltzentrum des Handwerks Thüringen.
Sie haben eine Fläche auf dem Firmengebäude oder Wohnhaus, die für eine Solarnutzung geeignet ist? Trotzdem zögern Sie, eine Photovoltaikanlage zu bauen? … weil es so kompliziert ist? Hier erhalten Sie Antworten zu allen Bereichen der Photovoltaik von der Technik bis zum Steuersparmodell.
http://umweltzentrum.de/www/umweltzentrum/veranstaltungen/details.htm?recordid=158FCE1AC73
Beginn: 05.01.2017