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07.04.2017
Thüringer Klimagesetz
Die Thüringer Landesregierung hat über den Entwurf des Thüringer Klimagesetzes (ThürKliG) bereits entschieden.
Jetzt geht das Gesetz in die sog. Verbändeanhörung, hierzu fand am 03.04.2017 eine Informationsveranstaltung in Erfurt statt, die von Ministerin Anja Siegesmund eröffnet wurde. Einschätzungen und Statements hierzu gab es sowohl von den Landtagsfraktionen als auch aus Sicht von Kommunen, Verbänden und Energieversorgern.
Dieser Gesetzesentwurf enthält abgeleitete Ziele aus der internationalen Klimakonferenz in Paris 2015.
Die Eckpunkte des Thüringer Klimagesetzes sind folgende:
Quelle:TMUEN
Treibhausgasminderungsziele
Die Treibhausgasemissionen im Freistaat Thüringen sollen sich im Vergleich zu 1990 bis zum Jahr 2030 um mindestens 60 bis 70 %, bis zum Jahr 2040 um mindestens 70 bis 80 % und bis zum Jahr 2050 um 80 bis 95 % verringern. Das Land Thüringen strebt dabei das Erreichen der jeweils maximalen Emissionsreduktion an, d.h. 70/80/95 wird die Thüringer Erfolgsformel in Sachen Klimaschutz werden.
Klimaverträgliches Energiesystem
Der Freistaat Thüringen soll bis zum Jahr 2040 seinen eigenen Energiebedarf bilanziell durch einen Mix aus erneuerbaren Energien selbst decken können. Das soll unter Anwendung einer Dreifach-Strategie gelingen:
- Energie sparen
- Effizienz steigern
- Erneuerbare ausbauen.
Dazu gehört auch die Bereitstellung von 1 Prozent der Landesfläche für Windenergie.
Vorbildwirkung der öffentlichen Hand
Die Landesverwaltung geht in Sachen Klimaschutz voran. Mit dem Dreiklang Vermindern - Ersetzen - Ausgleichen soll die Thüringer Landesverwaltung bis zum Jahr 2030 klimaneutral organisiert werden.
In einem ersten Schritt wird dazu eine Startbilanz der aktuellen CO2-Gesamtemissionen der Landesverwaltung erstellt. Darauf aufbauend entsteht ein Minderungskonzept für die Handlungsfelder Strom- und Wärme in Gebäuden, Beschaffung und Mobilität. Für beides zusammen investiert das Umweltministerium 80.000 Euro. Thüringen schließt sich damit einer Reihe von Bundesländern an: Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und Hessen sind bereits erste Schritte gegangen.
Kommunale Klimaschutzkonzepte
Für Landkreise und Städte mit mehr als 30.000 Einwohner/-innen sind spätestens ab 2025 Klimaschutzstrategien zu erstellen bzw. vorhandene Konzepte fortzuschreiben. Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohner/-innen sollen solche Strategien erarbeiten. Kleinere Gemeinden sollen ab 2025 Wärmeanalysen und –konzepte erarbeiten. Landkreise und Kommunen werden vom Land dabei unterstützt, hierfür die umfangreichen Förderangebote des Bundes nutzen.
Klimaneutraler Gebäudebestand
Bis zum Jahr 2050 wird ein nahezu klimaneutraler Gebäudebestand angestrebt. Dazu sind der gebäudebezogene Endenergiebedarf zu reduzieren und der Anteil erneuerbarer Energien zu erhöhen. Für die Zeit ab 2030 ist dazu vorgesehen, dass der Anteil erneuerbarer Energien am Wärmebedarf bei jedem Gebäude einen Mindestanteil von 25% zur Deckung des Wärme und Kältebedarfes erreicht. Alternativ dazu kann der Wärmebedarf aus Nah-/Fernwärme mit hocheffizienten KWK-Anlagen oder einem Mindestanteil erneuerbarer Energien von 25% gedeckt werden, oder können Instrumente wie Gebäudeenergiechecks, Energiebedarfsausweise oder zertifizierte Umweltmanagement- und Energiemanagementsysteme vorgehalten werden.
Anpassungsmaßnahmen
Damit wird das Ziel verfolgt, die negativen Auswirkungen des Klimawandels zu begrenzen, Regelungen für ein regelmäßiges Monitoring, um die Zielerreichung zu überprüfen und Anpassungen vornehmen zu können.