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News / Projektnews

20.07.2017
Änderungen im Energie- und Stromsteuergesetz

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 7. Juli 2017 seine Zustimmung zum Zweiten Gesetz zur Änderung des Energiesteuer- und Stromsteuergesetzes erteilt.

Hintergrund: Aktuell sind komprimiertes und verflüssigtes Erdgas sowie Flüssiggas in Deutschland steuerlich begünstigt. Diese Begünstigungen bei der Energiesteuer liefen nach bisheriger Rechtslage Ende des Jahres 2018 aus. Des Weiteren mussten Rechtssetzungsakte der Union aus der letzten Reform des Beihilferechts sowie Beihilfeentscheidungen der Europäischen Kommission und die einschlägige Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) im Energiesteuer- und Stromsteuergesetz umgesetzt werden. Ferner sah sich der Gesetzgeber gefordert, auf die Entwicklungen im Bereich der Elektromobilität zu reagieren.

Für Teile des Handwerks sind insbesondere die folgenden Änderungen von Bedeutung:


Darüber hinaus beinhaltet das Zweite Gesetz zur Änderung des Energiesteuer- und Stromsteuergesetzes u. a. noch folgende Neuregelungen:


Die Änderungen werden am 1. Januar 2018 in Kraft treten. Teilweise bedürfen die Steuerentlastungen einer beihilferechtlichen Genehmigung durch die Europäische Kommission, so dass diese erst dann Anwendung finden, wenn die Genehmigung erteilt wurde.

Hinweis: Von der ursprünglich geplanten Änderung, den Grenzwert für sog. Kleinanlagen zur Stromerzeugung von 2 MW herabzusetzen, wurde Abstand genommen.

Quelle: Daniela Jope (ZDH) https://www.zdh.de/index.php?id=31542

Mittelstandsinitiative Energiewende und Klimaschutz

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