IMPRESSUM  |  KONTAKT  |  NEWSLETTER  |  GLOSSAR  |  SITEMAP  |  DOWNLOADS  |  LINKS  |  GÄSTEBUCH  |  suchen  FINDEN!
zurück zur Liste
News / Projektnews

08.08.2017
Die neue AwSV ist da!

Die am 1. August in Kraft getretene Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) verlangt kostspielige Vor-Ort-Prüfungen sowie ein Paket an Weiterbildungen für Fachbetriebe im Umgang mit Heizölsystemen. Wichtige Erkenntnis zur Mitgliederversammlung der Überwachungsgemeinschaft technische Anlagen der SHK-Handwerke: Bei einem nur kleinen Kundenstamm werden sich diese Zusatzkosten kaum kompensieren lassen.

1000-l-Regel tritt jetzt in Kraft

Die AwSV wurde am 18. April verabschiedet und tritt am 1. August 2017 bundeseinheitlich in Kraft. Die wichtigsten Punkte:

Die Fachbetriebspflicht wird durch die neue AwSV in einigen Bundesländern ausgeweitet und gilt nun bundesweit für Heizöltanks mit einem Volumen größer als 1000 l.

Fachbetriebe in Baden-Württemberg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein sind deshalb aufgerufen, sich möglichst bald weiter zu qualifizieren, damit für sie das Geschäftsfeld Heizölsystem nicht auf Kleinstanlagen beschränkt bleibt. Ansprechpartner ist die jeweilige Landesstelle der Überwachungsgemeinschaft im Fachverband SHK.

Auch die Prüfpflichten für Heizöltanks sind nun bundeseinheitlich und haben sich im Vergleich zu den bisherigen Länderverordnungen verändert. Durch den Wegfall der sogenannten länderspezifischen Fachbetriebsbescheinigung müssen zukünftig alle Heizölverbraucheranlagen ab einem Volumen größer 1000 l vor Inbetriebnahme, nach einer wesentlichen Änderung sowie im Zuge einer Anlagenstilllegung durch einen AwSV-Sachverständigen überprüft werden.

Unverändert bleibt die wiederkehrende Prüfpflicht für alle unterirdischen Tanks, für oberirdische Anlagen größer als 1000 l in Schutzgebieten sowie für alle oberirdischen Tanks mit mehr als 10 000 l Volumen.

Bei bestehenden Heizölverbraucheranlagen sind gegebenenfalls Investitionen notwendig, etwa der Austausch eines Grenzwertgebers, die Nachrüstung einer Heberschutzeinrichtung oder einer Füllstandanzeige auf jedem Tank oder die Umstellung auf den Einstrangbetrieb.

Fachbetriebe müssen sich neu organisieren

Was die AwSV den Fachbetrieben an Veränderungen bringt, in aller Kürze:

Die im Fachbetrieb als verantwortlich benannte Person muss wiederkehrend alle zwei Jahre geschult werden.

Auch das eingesetzte Personal muss mindestens alle zwei Jahre an geeigneten Fortbildungsveranstaltungen teilnehmen. Das können auch Schulungen von Herstellern sein.

Das Personal muss in der Lage sein, den Betreiber auf rechtliche Vorgaben (z. B. Prüfpflichten) hinzuweisen.

Der Fachbetrieb muss über die Geräte und Ausrüstungsteile verfügen, die er zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung seiner Tätigkeiten benötigt. Dies wird vor Ort geprüft.

Kosten steigen erheblich

War es bislang eine Verwaltungsgebühr von 41 Euro, die die Fachbetriebe für die ÜWG-Formalitäten der Betriebsprüfung alle zwei Jahre zu zahlen hatten, so ändert sich dies in Zukunft gravierend. Allein die Vor-Ort-Prüfung, für die ein Zeitaufwand zwischen zwei und vier Stunden berechnet ist, wird den Fachbetrieb voraussichtlich 275 Euro kosten.

Quelle: www.sbz-online.de

NACH OBEN  |  SEITE DRUCKEN  |  SEITE EPMPFEHLEN  |  IMPRESSUM  |  SITEMAP
NEWS-CENTER

26. September 2024
Förderung von E-Lastenrädern
Ab dem 1. Oktober 2024 fördert das BAFA wieder den Kauf von E-Lastenfahrrädern und E-Lastenanhängern.
mehr

31. Mai 2024
Förderaufruf für gewerbliche Schnellladeinfrastruktur
Anträge können ab dem 3. Juni 2024 gestellt werden.
mehr

02. Februar 2024
Projektvorschlag "Anerkennung des E-Tools als Werkzeug und Methode für ein Energiemanagementsystem in KMU" im DHI-Programm
Der Projektvorschlag der Handwerkskammer für Ostthüringen für das neue Forschungs- und Arbeitsprogramm 2024/25 (FuA) hat Eingang gefunden. Das Volks­wirtschaftliche Institut für Mittelstand und Handwerk Göttingen wird das Thema - Anerken­nung des E-Tools als Werkzeug und Methode für ein Energiemanagementsystem in Klein-/ Kleinstbetrieben bei allen wesentlichen Stakeholdern - bearbeiten.
mehr

17. Januar 2024
MIE Transferpartnerschaft und NAT-Urkunde im Familienbetrieb HOLZ BRÜSTEL
Familienbetrieb Holz Brüstel auf grünem Kurs im Nachhaltigkeitsabkommen - Übergabe der NAT-Urkunde sowie Unterzeichnung des MIE - Partnerschaftsvertrages durch die Kreishandwerkerschaft Jena/Saale-Holzland-Kreis und dem Umweltzentrum des Handwerks Thüringen - so sollen Handwerksunternehmen bei der Energiewende unterstützt werden.
mehr

01. Dezember 2023
E-Tool erhielt Auszeichnung in Hamburg
Der Sonderpreis in der Kategorie "Transformation Unternehmen" wurde an das E-Tool Webportal für Handwerksbetriebe verliehen
mehr

ANSPRECHPARTNER

Beauftragter für Innovation und Technologie/ Gewässer- und Immissionsschutz
Ulf-Dieter Pitzing
Tel.: 03672 377185
Email senden Email senden