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14.05.2018
EEG-Umlage bei Eigenversorgung aus KWK-Strom
Die Regelung zur anteiligen EEG-Umlage für eigengenutzten Strom aus einem Mini-BHKW (Kraft-Wärme-Kopplung), die bis 31.12.2017 galt, tritt wieder in Kraft!
KWK-Neuanlagen im Sinne der EEG-Umlage sind alle KWK-Anlagen, die seit dem 1. August 2014 in Betrieb gegangen sind oder zukünftig in Betrieb gehen bzw. modernisiert werden. Kleine BHKW-Anlagen, die früher installiert wurden, haben Bestandschutz. Für sie fällt keine EEG-Umlage an.
Bundesminister Altmaier meldet folgende Grundsatzeinigung mit der EU-Kommission:
"•KWK-Neuanlagen mit einer Größe unter 1 MW sowie über 10 MW zahlen auch künftig nur 40 Prozent der EEG-Umlage.
•Auch alle KWK-Neuanlagen in der stromintensiven Industrie zahlen 40 Prozent der EEG-Umlage.
•Für die übrigen KWK-Neuanlagen bleibt es bei 40 Prozent EEG-Umlage, sofern die Anlagen weniger als 3.500 Vollbenutzungsstunden im Jahr laufen. Bei Anlagen mit höherer Auslastung steigt die durchschnittliche Umlage kontinuierlich an. Betrachtet man den gesamten Eigenverbrauch, gelten bei mehr als 7.000 Vollbenutzungsstunden dann 100 Prozent.
•Für KWK-Neuanlagen, die zwischen dem 1. August 2014 und Ende 2017 errichtet wurden, gilt eine abgestufte Übergangsregelung bis 2019 bzw. 2020.
•Zudem gilt eine Rückwirkung der Einigung zum 1.1.2018."
Diese Punkte müssen noch einer abschließenden Prüfung durch die EU-Kommission unterzogen und in verschiedene Gesetze des Energierechtes eingepflegt werden.
Die vollständige EEG-Umlage für das Jahr 2018 liegt bei 6,792 Cent/kWh.
Quelle:
Beginn: 14.05.2018