IMPRESSUM  |  KONTAKT  |  NEWSLETTER  |  GLOSSAR  |  SITEMAP  |  DOWNLOADS  |  LINKS  |  GÄSTEBUCH  |  suchen  FINDEN!
zurück zur Liste
News / Projektnews

10.08.2020
NEU: Zuschuss für Elektro-Nutzfahrzeuge für Handwerksunternehmen

 
Quelle: https://www.now-gmbh.de/de/bundesfoerderung-elektromobilitaet-vor-ort/foerderrichtlinie
 
 
Bewerbungszeitraum: 04.08.2020 - 14.09.2020 
 
 
Im aktuellen Förderaufruf zum Flottenaustausch für Handwerksunternehmen, handwerksähnliche sowie klein und mittlere Unternehmen (KMU) werden gezielt jene Anwender unterstützt, die zeitnah ihre konventionelle Fahrzeugflotte auf elektrisch angetriebene Nutzfahrzeuge umstellen und dazu auch Investitionen in die für den Betrieb notwendige Lade-Infrastruktur tätigen wollen.
 
Dafür stellt das BMVI im passenden Flottenaustauschprogramm ca. 50 Mio. EUR bereit. Das Förderverfahren wird als Windhund-Verfahren umgesetzt. Anträge können bis zum 14.9. eingereicht werden.
 
 
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind Handwerksunternehmen und handwerksähnliche Unternehmen, die einen Eintrag in der Handwerksrolle oder ins Gewerbeverzeichnis nachweisen können, sowie kleine und mittlere Unternehmen nach EU-Definition, sofern die Kommune bestätigt, dass die Fahrzeugbeschaffung als Teil der Maßnahmen zur Umsetzung eines kommunalen Elektromobilitätskonzeptes bzw. eines vergleichbaren Konzeptes angesehen wird. 
 
Was wird gefördert?
Gefördert werden straßengebundene Elektrofahrzeuge der europäischen Fahrzeugklassen N1, N2 und N3 gemäß Richtlinie 2007/46/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates.
Ladeinfrastruktur ist ausschließlich im Zusammenhang mit einer im Rahmen dieses Aufrufs beantragten Fahrzeugförderung in einem zweckdienlichen Verhältnis zuwendungsfähig.
 
Wie wird gefördert?
Es werden die Investitionsmehrausgaben der Elektrofahrzeuge im Vergleich zu einem Fahrzeug mit Verbrennungsmotor gefördert.
Der vorliegende Förderaufruf richtet sich an Handwerksunternehmen und KMU. Die Förderquote unterliegt damit den beihilferechtlichen Bestimmungen gemäß Art. 107 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union.
Hiernach sind Förderquoten bis zu 40%zulässig. Für mittlere und kleine Unternehmen kann ein zusätzlicher Bonus von 10 % bzw. 20 % zur Förderquote gewährt werden, sofern das Vorhaben andernfalls nicht durchgeführt werden kann. 
 
 
NACH OBEN  |  SEITE DRUCKEN  |  SEITE EPMPFEHLEN  |  IMPRESSUM  |  SITEMAP
NEWS-CENTER

26. September 2024
Förderung von E-Lastenrädern
Ab dem 1. Oktober 2024 fördert das BAFA wieder den Kauf von E-Lastenfahrrädern und E-Lastenanhängern.
mehr

31. Mai 2024
Förderaufruf für gewerbliche Schnellladeinfrastruktur
Anträge können ab dem 3. Juni 2024 gestellt werden.
mehr

02. Februar 2024
Projektvorschlag "Anerkennung des E-Tools als Werkzeug und Methode für ein Energiemanagementsystem in KMU" im DHI-Programm
Der Projektvorschlag der Handwerkskammer für Ostthüringen für das neue Forschungs- und Arbeitsprogramm 2024/25 (FuA) hat Eingang gefunden. Das Volks­wirtschaftliche Institut für Mittelstand und Handwerk Göttingen wird das Thema - Anerken­nung des E-Tools als Werkzeug und Methode für ein Energiemanagementsystem in Klein-/ Kleinstbetrieben bei allen wesentlichen Stakeholdern - bearbeiten.
mehr

17. Januar 2024
MIE Transferpartnerschaft und NAT-Urkunde im Familienbetrieb HOLZ BRÜSTEL
Familienbetrieb Holz Brüstel auf grünem Kurs im Nachhaltigkeitsabkommen - Übergabe der NAT-Urkunde sowie Unterzeichnung des MIE - Partnerschaftsvertrages durch die Kreishandwerkerschaft Jena/Saale-Holzland-Kreis und dem Umweltzentrum des Handwerks Thüringen - so sollen Handwerksunternehmen bei der Energiewende unterstützt werden.
mehr

01. Dezember 2023
E-Tool erhielt Auszeichnung in Hamburg
Der Sonderpreis in der Kategorie "Transformation Unternehmen" wurde an das E-Tool Webportal für Handwerksbetriebe verliehen
mehr

ANSPRECHPARTNER

Beauftragte für Innovation und Technologie/ Energieberatung
Kathleen Bähner
Tel.: 03672 377186
Email senden Email senden