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28.07.2022
Förderung von Ladeinfrastruktur im Gewerbe zeitnah beantragen!
Das aktuelle KfW-Förderprogramm zum Aufbau von Ladeinfrastruktur in Unternehmen
läuft voraussichtlich nur noch bis Dezember 2022. Das Programm ist stark nachgefragt.
Betriebe, die aktuell die Installation von Ladepunkten auf dem Firmengelände planen,
sollten zeitnah einen Förderantrag stellen.
Das Förderprogram KfW 441 im Überblick:
- Förderung als Zuschuss in Höhe von 900 € pro Ladepunkt
- Antragstellung vor Installation
- Gefördert werden Kauf und Installation von Ladestationen bis 22 kW Ladeleistung und Energiemanagement-System zur Steuerung der Ladestation
- Nach Bewilligung muss die Ladestation innerhalb von 18 Monaten installiert werden
- Ladestationen werden nur gefördert, wenn sie in der Liste der föderfähigen Geräte aufgeführt sind (Link siehe unten)
Voraussetzung für die Förderung ist, dass der Strom aus erneuerbaren Quellen stammt –
entweder aus der eigenen Photovoltaik-Anlage oder über einen Grünstrom-Liefervertrag.
Der Nachweis für den Eigenverbrauch von Sonnenstrom erfolgt über eine formlose
Eigenerklärung und über eine Bilanzrechnung aus der hervorgeht, dass über das Jahr
ausreichend Energie am Standort zum Laden der Fahrzeuge produziert wird.
Ein optionales Energiemanagement-System verbessert die Nutzung des erzeugten
Sonnenstroms. Bei der Auswahl des Energiemanagement ist zu prüfen, ob der vorhandene
Solar-Wechselrichter auch mit der neuen Ladestation kompatibel ist.
Weitere Informationen der KfW: Ladestationen für Elektrofahrzeuge - Unternehmen
Merkblatt zur Förderung finden Sie hier.