News / Projektnews
24.03.2023
Förderprogramm GreenInvest Ress: Zukunftssichere Produktionsprozesse
Mit einem Gesamtvolumen von 28 Millionen Euro fördert das Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz bis 2029 die Umsetzung von ressourcenschonenden und-effizienten Produktionsprozessen in Thüringer Unternehmen. Durch Ressourcenschonung können sich Unternehmen so zukunftsfähiger und wettbewerbsfähiger aufstellen und dadurch nachhaltiger wachsen. Interessierte Unternehmen können schon vor Antragstellung von der ThEGA mit einer kostenlosen Erstberatung und einem ersten Ressourcencheck unterstützt werden. Das Angebot der Servicestelle Ressourcenschonung finden Sie hier:
https://www.thega.de/ressourcenschonung
Was wird gefördert?
- Qualifizierte, unabhängige Beratungen zur Ressourcenschonung und –effizienz
- Investitionen in Ressourcenschonungs und –effizienzmaßnahmen
- Demonstrationsvorhaben
Wie wird gefördert?
Für Ausgangs- und Umsetzungsberatungen ist ein nicht rückzahlbarer Zuschuss von bis zu 60 % als Festbetragsfinanzierung möglich. Gefördert werden für erstmalige Ausgangsberatung bis zu 15 Beratertage, für Umsetzungsberatung bis zu 5 Beratertage.
Für Investitionsvorhaben ist ein Fördersatz von bis zu 60 % und ein Zuschuss von maximal 300.000 Euro möglich. Je nach Höhe der Gesamtinvestitionssumme ist die Art der Antragstellung unterschiedlich: Bis zu 200.000 € wird die Zuwendung über eine Pauschale als Festbetragsfinanzierung gewährt. Ab 200.000 € erfolgt die Zuwendung als Anteilsfinanzierung auf Ausgabenbasis
Für Demonstrationsvorhaben und damit verbundenen Machbarkeitsstudien sind Förderungen bis zu 60 % und ein Zuschuss von maximal 500.000 € möglich. Die Fördersätze ergeben sich in Abhängigkeit von Unternehmensgröße und Investitionsvorhaben nach der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO).
Wer wird gefördert?
Kleinst-, Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und diesen gleichgestellte kommunale Unternehmen. Maßgeblich für die Einstufung als KMU ist die Definition gemäß Anhang I AGVO (ABl. EU L 187/1 vom 26.06.2014)