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17.03.2016
Förderung von Partikelminderungssystemen bei Dieselfahrzeugen
Das Programm zur Förderung von Partikelminderungssystemen bei DIeselfahrzeugen wird 2016 fortgesetzt. Mit dem elektronischen Antragsformular kann die Förderung nach der neuen Richtlinie bis 15.11.2016 beantragt werden.
Die Fördersumme beläuft sich auf 260 € pro Dieselfahrzeug. Eine Nachrüstung muss in der Zeit vom 01.01.2016 bis zum 30.09.2016 erfolgen.
Fördervoraussetzungen Fahrzeuge:
- PKW mit Dieselmotor, die bis einschließlich 31. Dezember 2006 erstmals zugelassen wurden
- Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 Tonnen mit Dieselmotor und einer besonderen Zweckbestimmung (Wohnmobile, Krankenwagen, Bestattungswagen und rollstuhlgerechte Fahrzeuge), die bis einschließlich 31. Dezember 2006 erstmals zugelassen wurden
- Leichte Nutzfahrzeuge mit Dieselmotor mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 Tonnen, die bis einschließlich 16. Dezember 2009 erstmals zugelassen wurden
- Das Fahrzeug muss zum Zeitpunkt der Antragsstellung auf die Antragsstellerin / den Antragssteller im Inland zugelassen sein
Antragsverfahren:
Antragsberechtigt ist der/die Fahrzeughalter(in), auf die/den das Fahrzeug zum Zeitpunkt der Antragsstellung zugelassen ist. Auch Unternehmen können grundsätzlich antragsberechtigt sein. Hier sind die Schwellenwerte für De-minimis-Beihilfen zu beachten. Eine Förderung wird pro Fahrzeug nur einmal bezahlt.
Der Antrag auf Förderung ist nach der Umrüstung des Fahrzeugs und der Änderung der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) zu stellen.
http://www.bafa.de/bafa/de/weitere_aufgaben/pmsf/index.html
Weitere Informationen und Unterstützung erhalten Sie bei:
Herrn Patrick Höhn, Tel.: 03672 377181, E-Mail: hoehn@hwk-gera.de