Newsarchiv
19.05.2016
Förderung von Querschnittstechnologien
Gefördert werden investive Maßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz durch den Einsatz von hocheffizienten am Markt verfügbaren Querschnittstechnologien.
Zwei unterschiedliche Verfahren (Förderstränge) sind hierbei zu unterscheiden.
Im Verfahren Einzelmaßnahmen werden der Ersatz und die Neuanschaffung von einzelnen Anlagen bzw. Aggregaten ab einem Netto-Investitionsvolumen von 2.000 € mit einem Förderbetrag von bis zu 30.000 € je Vorhaben (Standort) bezuschusst. Förderfähige Einzelmaßnahmen umfassen dabei u.a. folgende Querschnittstechnologien:
- Elektrische Motoren und Antriebe
- Pumpen für industrielle und gewerbliche Anwendung, soweit nicht in Heizkreisen von Gebäuden zur Versorgung mit Heizwärme und Warmwasser genutzt
- Ventilatoren in lufttechnischen sowie Anlagen zur Wärmerückgewinnung in raumlufttechnischen Anlagen
- Drucklufterzeuger sowie Anlagen zur Wärmerückgewinnung in Drucklufterzeugungsanlagen
- Wärmerückgewinnungs- bzw. Abwärmenutzungsanlagen in Prozessen innerhalb des Unternehmens soweit im Merkblatt vom BAFA geregelt
- Dämmung von industriellen Anlagen bzw. Anlagenteilen (Ausnahmen sind der Richtlinie zu entnehmen).
Bei der Optimierung technischer Systeme wird auf der Grundlage eines unternehmensindividuellen Energieeinsparkonzeptes der Ersatz sowie die Neuanschaffung förderfähiger Querschnittstechnologien bezuschusst. Darüber hinaus können Maßnahmen gefördert werden, die dazu beitragen die Energieeffizienz einer Querschnittstechnologie unter Berücksichtigung ihrer Systemanbindung zu verbessern. Das Mindest-Netto-Investitionsvolumen liegt bei 20.000 €.
Förderung Querschnittstechnologien (BAFA)
Für weitere Fragen und Informationen:
Patrick Höhn
Tel.: 03672 377181
E-Mail: hoehn@hwk-gera.de
Zugehörige Dokumente:
Einzelmaßnahmen 2016
Optimierung technischer Systeme 2016