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12.07.2016
Das EEG 2017 wurde beschlossen
Für viele Eigenheimbesitzer und Unternehmer lohnt sich weiterhin die Errichtung einer Solarstromanlage auf dem Hausdach oder Firmengelände.
Ab 2017 wird der Ausbaukorridor durch die Förderung über Ausschreibungsverfahren geregelt. Das gilt für große Anlagen im Bereich:
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Windenergie an Land
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Windenergie auf See
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Photovoltaik (ab 750 kW)
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Biomasse (ab 150 kW oder als Anschlussförderung kleinerer Bestandsanlagen)
Mit dem EEG 2017 soll der Ausbau der erneuerbaren Energien kosteneffizient und wettbewerbsfähig gelingen. Erleichterte Zugangsbedingungen zu den Ausschreibungen für Bürgerenergiegesellschaften werden festgeschrieben. Auch die Lieferung von Mieterstrom wurde mit einer Verordnungsermächtigung, mit der solare Mieterstrommodelle anderen Eigenversorgungsmodellen gleichgestellt werden, erleichtert.
Kleine Anlagen sind wie bisher von den Ausschreibungen ausgenommen. Sie erhalten die gültige Einspeisevergütung wie bisher (Beispiel: für eine im September 2016 fertiginstallierte PV-Anlage auf dem Dach bis 10 kWp beträgt die Einspeisevergütung 12,31 ct/kWh - 20 Jahre lang). Die Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (das EEG 2017) tritt am 1. Januar 2017 in Kraft.
Beginn: 12.07.2016