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02.08.2016
Zuschussprogramm für Brennstoffzellenheizungen
Die Mittel für die Förderung stellt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) aus dem Anreizprogramm Energieeffizienz der Bundesregierung zur Verfügung.
Gefördert werden natürliche Personen als Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern oder von Eigentumswohnungen in Wohnungseigentümergemeinschaften. Sie erhalten einen Zuschuss bis zu 40 % der förderfähigen Kosten für stationäre Brennstoffzellenheizungen in den Leistungsklassen von 0,25 bis 5 kW elektrischer Leistung.
In Kürze können Sie die Förderung für Ihre neue Brennstoffzellenheizung reservieren. Für Ihre Reservierung erhalten Sie eine verbindliche Bestätigung.
Sobald Ihnen die Reservierungsbestätigung der KfW vorliegt, können Sie mit Ihrem Vorhaben beginnen.
Voraussetzung für die spätere Auszahlung des reservierten Zuschusses ist, dass Sie Ihre Antragsdaten im Dezember 2016 im KfW-Zuschussportal eingeben.
Ab Dezember 2016 können Sie Ihren Zuschuss auch ohne vorherige Reservierung direkt im KfW-Zuschussportal beantragen."
Quelle und weitere Informationen:
Jede erzeugte elektrische kWh wird darüber hinaus mit den Zulagen gemäß KWK-Gesetz 2016 vergütet. http://www.asue.de/blockheizkraftwerke/broschueren
Beginn: 02.08.2016