Infobrief-Nr.: 12 vom 15.04.2003
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, Der 12. Infobrief der Umweltzentren des Handwerks versucht auch im Jahr 2003 die umfangreiche Zusammenstellung aktueller Themen, Gesetze und Veranstaltungen zu dem Themenbereich Umweltschutz im Handwerk fortzusetzen. Die Umweltzentren stehen Ihnen bei allen offenen Fragen jederzeit gern unterstützend zur Seite. Die redaktionellen Beiträge werden von den Autoren direkt in diesen Infobrief eingestellt. Sollten Sie also zu einem speziellen Thema Anfragen oder Kommentare haben, so wenden Sie sich bitte direkt an den Verfasser des Beitrages. Weitere Anschriften sowie Ansprechpartner finden Sie im Internet unter www.umweltzentrum.de in der Rubrik 'Umweltzentren'. Dort ist dieser Infobrief übrigens auch öffentlich einsehbar. Auch über aktuelle Informationen im Berater Informationssystem (BIS) des ZDH können Sie diesen Infobrief abrufen. Empfehlen Sie diese Informationsquelle doch auch weiteren Interessenten aus Handwerk und Politik Ihrer Region. Da wir zum Teil die Mailverteiler des HPI sowie des ZDH nutzen kann es vorkommen, dass es Probleme bei der Aktualität Ihrer e-mail Adressen gibt. Um dies zu beseitigen bitten wir um Rückmeldung falls sich Fehler eingeschlichen haben. Sollten Sie an diesem Infobrief nicht mehr interessiert sein, senden Sie bitte eine kurze mail an info@umweltzentrum.de. Wir hoffen also das diese Informationsquelle auch zukünftig für Sie von Interesse ist und freuen uns über Ihre Hinweise und Anregungen. Kooperationsgemeinschaft "Umwelt und Energie" der Umweltzentren des Handwerks


Inhalt:




Abfallwirtschaft
Altholz muss sortiert werden
Seit dem 1. März gelten neue bundeseinheitliche Anforderungen an die Entsorgung von Altholz. Die Altholzverordnung fordert von den Abfallerzeugern und den Entsorgern eine Zuordnung von Altholz zu vier unterschiedlichen Kategorien: A I (naturbelassenes oder nur mechanisch bearbeitetes Altholz), A II ( behandeltes Altholz), A III (Altholz mit halogenorganischen Verbindungen) und A IV (mit Holzschutzmitteln behandeltes Altholz). Diese Einteilung legt den Verwertungsweg fest. Die Beseitigung von Holzabfällen auf Deponien ist damit ab sofort untersagt und nur noch durch thermische Verfahren erlaubt. Die Vorschrift zur Trennung der anfallenden Holzabfälle greift allerdings erst ab einer Menge von 1 m³ oder 0,3 t pro Tag. Die Nutzung von Altholz in Kleinfeuerungsanlagen, z.B. in holzverarbeitenden Betrieben, unterliegt nicht dieser Verordnung. Zur Überprüfung und Deklaration der sortierten Althölzer wird ab einer Menge von 100 kg die Ausstellung eines Anlieferscheins bei Übergabe an eine Altholzbehandlungsanlage verlangt. Da die Anlieferung in der Regel durch die beauftragten Entsorger erfolgt, sind sie für die Ausstellung des Anlieferungsscheins zuständig. Die Betreiber von Behandlungsanlagen müssen darüber hinaus umfangreiche Analyse- und Beprobungsauflagen erfüllen sowie ein Betriebstagebuch führen.Weitere Informationen erhalten Sie bei Wolfgang Frieden (Tel.: 0511/34859?96).
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Autor: Zentrum für Umweltschutz der HWK Hannover
Email: frieden@hwk-hannover.de


Abfallwirtschaft
Neue AltholzVo in Kraft
Zum 1. März 2003 ist die Altholzverordnung in Kraft getreten. Mit der neuen Altholzverordnung will die Bundesregierung die umweltver-trägliche Entsorgung von Altholz in der Bundesrepublik Deutschland sicherstellen. Für Handwerksunternehmen ist dabei zu beachten, dass mit dieser Verordnung erstmals verbindliche Standards für die Entsorgung von Altholz in Deutschland festgelegt wurden. Zudem wird mit der Verordnung die Ablagerung von Altholz auf Deponien verboten. Eine Beseitigung wird nur noch durch thermische Verfahren erlaubt. Um eine umweltgerechte Entsorgung zu ermöglichen, werden vier Altholzkategorien definiert, denen jedes Altholz in Abhängigkeit seiner Schadstoffbelastung zugeordnet werden muss. Diesen Kategorien A I (naturbelassenes oder nur mechanisch bearbeitetes Altholz) bis A IV (mit Holzschutzmitteln behandeltes Altholz) werden wiederum bestimmte zulässige Verwertungsverfahren zugeordnet sowie Grenzwerte für deren Verwertbarkeit festgelegt. Besondere Bedeutung kommt den Anforderungen an die Aufbereitung von Altholz zur Herstellung von Holzwerkstoffen zu, die sich häufig in Gebrauchsgegenständen wiederfinden. Daher werden für Holzhackschnitzel und -späne strenge Schadstoffgrenzwerte festgelegt. Aus handwerklicher Sicht ist zu begrüßen, dass die Nutzung von Altholz in Kleinfeuerungsanlagen, z.B. in holzverarbeitenden Betrieben, nicht dieser Verordnung unterliegt. Damit entfällt eine umständliche Beprobung des eingesetzten Altholzes. Vorgeschrieben wird allerdings für alle Abfallerzeuger die Trennung des Altholzes in die oben beschriebenen vier Altholzkategorien bereits an der Anfallstelle. Dies gilt ab einer Menge von 1 m3 oder 0,3 pro Tag.
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Autor: Zentrum für Umwelt und Energie der HWK Düsseldorf
Email: info@uzh.hwk-duesseldorf.de


Energie
KfW verbessert Förderung für Sanierung
Bei dem CO2-Gebäudesanierungsprogramm der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), dass für Energiesparmaßnahmen bei Altbauten zinsgünstige Darlehn bietet, werden voraussichtlich ab Ende April eine Reihe von Verbesserungen in Kraft treten. Vorgesehen ist unter anderem, für Komplettmaßnahmen einen teilweisen Erlass der Darlehnsschuld zu gewähren. Für die Sanierung von Altbauten, die durch die geplanten Energiesparmaßnahmen das Niveau eines Neubaus gemäß Energieeinsparverordnung erreichen, ist ein Teilschulderlass in Höhe von voraussichtlich 20% der Darlehnssumme vorgesehen. Bislang wurde der Austausch von alten Heizkesseln als Einzelmaßnahme nicht in dem Programm gefördert. Ab Ende April soll dies aber in bestimmten Fällen möglich sein, wenn z. B. bei der Modernisierung eine Brennwertanlage in Kombination mit einer Solaranlage eingebaut wird. Weitere Informationen erhalten Sie bei der KfW (www.kfw.de, www.baufoerderer.de oder 01801/335577) oder im Zentrum für Umweltschutz, Dr. Frank-Peter Ahlers Tel. 0511/34859-97.
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Autor: Zentrum für Umweltschutz der HWK Hannover
Email: ahlers@hwk-hannover.de


Energie
Förderung für Solarthermie und Gebäudemodernisierung verbessert
Die Förderung für solarthermische Anlagen im Rahmen des sogenannten ?Marktanreizprogramms? des Bundes wird ab dem 1. März vom 92 ? pro qm Kollektorfläche auf 125 ? angehoben. Für 2004 wurde die Förderhöhe bereits auf 110 ?/qm festgelegt. Im Gegenzug wurden im ?Vor-Ort-Beratungsprogramm? die Fördersätze gesenkt. Für eine ingenieurmäßige Energieberatung beträgt der Fördersatz z.B. bei Ein- und Zweifamilienhäusern jetzt 300 ? statt wie bislang 332 ?. Parallel wurden auch die Programme der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) verbessert. Im ?CO2-Gebäudesanierungsprogramm? wurde ein weiteres standardisiertes Maßnahmenpaket eingeführt (Dämmung von Dach, Außenwand, Kellerdecke sowie Fensteraustausch), für das die verbilligten KfW-Kredite von derzeit z.B. 1,96 % (eff.) bei einer Laufzeit von 20 Jahren genutzt werden können. Gleichzeitig wurde bei den variablen Maßnahmen die Mindestanforderung für die nachzuweisende CO2-Minderung auf nur noch 35 kg/qm abgesenkt. Darüber hinaus wurden die wohnungswirtschaftlichen KfW-Programme in Hinblick auf die Kreditkonditionen und Laufzeiten vereinheitlicht. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.bafa.de, www.kfw.de oder bei Zentrum für Umweltschutz, Dr. Frank-Peter Ahlers, Tel. 0511/34859-97.
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Autor: Zentrum für Umweltschutz der HWK Hannover
Email: ahlers@hwk-hannover.de


Energie
Seit 1. Februar höhere Zuschüsse für Solaranlagen
Seit Februar profitieren Verbraucher von deutlich höheren staatlichen Zuschüssen beim Bau von Solaranlagen. Die Bundesregierung hat entschieden, die Fördermittel für Solarwärmeanlagen um rund 30 Prozent zu erhöhen. Die Unternehmensvereinigung Solarwirtschaft e.V. (UVS) erwartet einen Ansturm auf die vom Bundesamt für Wirtschaft bereitgestellten Fördermittel aufgrund der Verbesserung der Förderkonditionen und aufgrund des drohenden weiteren Anstiegs der Ölpreise infolge des Irak-Konfliktes. Die Bundesregierung will den Anteil von Solarwärme in dieser Legislaturperiode verdoppeln. Zukünftig erhalten Verbraucher einen staatlichen Zuschuss von durchschnittlich rd. 1.000 Euro zum Einbau einer Solarwärmeanlage. Kostenlose Informationen zu den Solarzuschüssen erhalten Verbraucher und Handwerker unter www.solarfoerderung.de. Die UVS empfiehlt deutschen Eigenheimbesitzern, die Nachrüstung einer Solaranlage nicht länger zu verschieben. Wer sich erst im nächsten Jahr für Solarwärme entscheidet, erhält zehn Prozent weniger Fördermittel. Nach den neuen Förderbestimmungen des Marktanreizprogrammes steigen die staatlichen Zuschüsse von ursprünglich 92 EUR auf neu 125 EUR je angefangenem Quadratmeter installierter Solarkollektorfläche. Ab 1. Januar 2004 sinkt dieser Zuschuss auf 110 EUR je Quadratmeter neu installierter Kollektorfläche. Im letzten Jahr hatten Solarwärmeanlagen eine durchschnittliche Größe von neun Quadratmetern. Bislang verfügen in Deutschland vier Prozent der Eigenheimbesitzer in über 500.000 Haushalten über eine eigene Solaranlage.
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Autor: Zentrum für Umwelt und Energie der HWK Düsseldorf
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Energie
Fördermittel im Überblick
In der Info-Reihe Umwelt-Chef-Infos zu Energie- und Umweltthemen ist eine neue Broschüre erschienen: ?Fördermittel für Maßnahmen zur Energieeinsparung.? Vielen Mietern und Eigentümern wird spätestens bei der jährlichen Heizkostenabrechnung der oft deutlich zu hohe Energieverbrauch für Heizung und Warmwasser bewusst. Gerade im Gebäudebestand liegt ein gewaltiges Potenzial zur Energieeinsparung. Zur Erschließung dieses Potenzials wurden von Seiten der Bundesregierung mehrere gesetzliche Verordnungen erlassen. Vor allem durch die Kleinfeuerungsanlagenverordnung (1. BImSchV) und die Verordnung über energieeinsparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik (EnEV) werden Hausbesitzer in bestimmten Fällen zu Modernisierungsmaßnahmen verpflichtet. Um auch Potenziale zu erschließen, die nicht über diese Verordnungen erfasst werden, wurden verschiedene parallel laufende Förderprogramme aufgelegt. Das kostenlose Umwelt-Chef-Info weist auf Marktchancen hin, die sich hieraus für das Handwerk ergeben. Zudem werden Fördermittel und ?programme, die für Handwerker und Ihre Kunden von Interesse sein können und auch Argumente für die Kundenberatung angegeben. Unter der Nummer 0208-820 55 55 kann das Umwelt-Chef-Info kostenlos im Umweltzentrum angefordert werden. Weitere Informationen zum Thema finden Sie unter www.umweltmarkt.org.
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Autor: Zentrum für Umwelt und Energie der HWK Düsseldorf
Email: info@uzh.hwk-duesseldorf.de


Energie
Die Energieeinsparverordnung (EnEV)
In der Info-Reihe Umwelt-Chef-Infos zu Energie- und Umweltthemen ist eine neue Broschüre erschienen: ?Die neue Energieeinsparverordnung - EnEV?. Die sog. ?Verordnung über energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden? ist am 1. Februar 2002 in Kraft getreten und ersetzt die Wärmeschutz-Verordnung (WSchV) und die Heizanlagen-Verordnung. Sie gilt für Gebäude, die neu errichtet, modernisiert oder umgebaut werden. Dabei geht die EnEV jedoch über eine bloße Zusammenführung der alten Vorschriften hinaus. Die EnEV begrenzt nicht mehr den zulässigen Heizwärmebedarf wie die WSchV, sondern den zulässigen Jahres-Primärenergiebedarf von Gebäuden. Er ergibt sich aus dem Jahres-Nutzwärmebedarf für die Heizung und Warmwasserbereitung, den Verlusten der Anlagentechnik und den Verlusten, die beim Energietransport und bei der Energieumwandlung in vorgelagerten Prozessketten entstehen (z.B. bei der Stromerzeugung im Kraftwerk). Erstmals werden damit bei der Erstellung einer Energiebilanz die Effizienz der Anlagentechnik und die primärenergetische Effizienz der verschiedenen Energieträger berücksichtigt. Über die höheren Anforderungen an Neubauten, die neuen Berechnungsverfahren und Normen im Zuge der EnEV berichtet das Umwelt-Chef-Info. Außerdem wird über die Anforderungen an den Gebäude- und Anlagenbestand und die sich hieraus ergebenen Marktpotenziale für Handwerker informiert. Unter der Nummer 0208-820 55 55 kann diese Broschüre ? ebenso wie eine Kundeninformation zur EnEV - kostenlos im Umweltzentrum angefordert werden. Weitere Informationen zum Thema finden Sie unter www.umweltmarkt.org.
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Autor: Zentrum für Umwelt und Energie der HWK Düsseldorf
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Energie
100.000 Dächer-Programm
Seit 6. Februar bewilligt die KfW wieder Anträge im 100.000 Dächer-Solarstrom-Programm, nachdem das Finanzministerium die Freigabe von Finanzmitteln erteilt hat. Damit kann der Antragstau aufgelöst werden, der sich seit letzten Herbst ergeben hat. Aufgrund der stark gestiegenen Nachfrage im letzten Quartal 2002 liegen mehrere tausend Anträge mit einem Volumen von über 20 MWp bei der KfW, die in den nächsten Wochen und Monaten bewilligt werden. Dies bedeutet allerdings, dass neu gestellte Anträge eine deutlich längere Bearbeitungszeit als die sonst üblichen 2-3 Wochen haben. Anlagen, die 2003 gebaut werden, erhalten eine Vergütung von 45,7 ct/kWh entsprechend Energieeinspeisegesetz (EEG). Der Kredithöchstbetrag im 100.000 Dächer-Programm beträgt derzeit noch 6.230 Euro bis 5 kWp und 3.115 Euro für jedes kWp darüber. Es ist damit zu rechnen, dass diese Grenzen im Rahmen einer Richtlinienänderung im Frühjahr um 5% reduziert werden. Für das Jahr 2003 stehen Mittel für 95 MWp zur Verfügung. Der Bundesverband Solarenergie (BSI) geht davon aus, dass der PV-Markt entsprechend wächst und ausreichend Anträge eingehen. Damit würden bis zum Ende 2003 300 MWp im 100.000 Dächer-Programm bewilligt worden sein und das Programm Ende 2003 auslaufen. Eine Verlängerung ist von politischer Seite nicht beabsichtigt. Weitere Informationen zum Thema finden Sie unter www.umweltmarkt.org. (Quelle: BSI)
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Autor: Zentrum für Umwelt und Energie der HWK Düsseldorf
Email: info@uzh.hwk-duesseldorf.de


Energie
NRW-Umweltministerium
startet Initiative. Nach der Energieeinsparverordnung müssen bis zum Jahr 2006 allein in NRW ca. 500.000 alte Heizanlagen durch moderne, umweltfreundliche Heizungen ersetzt werden. Das Heizen mit dem Biobrennstoff Holz in modernen Holzpelletheizungen ist gut geeignet, einen erheblichen Anteil der neuen Heizanlagen vor allem in Ein- und Mehrfamilienhäusern zu übernehmen. Deshalb will die Landesregierung Holzpelletheizungen in den nächsten Jahren im besonderen Maße fördern. Vor diesem Hintergrund startet die Landesinitiative Zukunftsenergien NRW zusammen mit dem Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes NRW die Aktion ?Holzpellets. Mit diesem Aktionsprogramm rund um den umweltfreundlichen Energieträger Holzpellets will die Landesinitiative Zukunftsenergien den relativ neuen Brennstoff und die zu seiner optimalen Verbrennung entwickelten Heizungsanlagen der Öffentlichkeit näher bringen. In der ersten Etappe der ?Aktion Holzpellets? werden vor allem die Institutionen, Verbände, Hersteller und Fachbetriebe des SHK-Handwerks angesprochen, sich aktiv in die Aktion einzubringen. Weitere Informationen erhalten Sie bei Christoph Lanken, 0208-820 55 66 oder unter der e-Mail-Adresse lanken@uzh.hwk-duesseldorf.de
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Autor: Zentrum für Umwelt und Energie der HWK Düsseldorf
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Energie
Bundesweit 8. Tag der Erneuerbaren Energien am 26.04.2003
Am 26.04.2003 findet zum 8. mal der bundesweite "Tag der Erneuerbaren Energien" statt. Engagierte Betreiber von Anlagen die zukünftige Energieträger, wie Sonne, Wind, und Wasserkraft nutzen, zeigen an diesem Tag den praktischen Umgang mit erneuerbarer Energie. Die Anlagenbetreiber öffnen in zahlreichen Städten und Gemeinden ihre Anlagen und führen für die Besucher einen Tag der offenen Tür durch. Firmen präsentieren sich und ihre Produkte auf Fachausstellungen oder Messen. Fachvorträge oder Diskussionsrunden, gezielte Exkursionen bis hin zu Umweltfesten ergänzen das Angebot des Tages. Alle Anlagenbetreiber haben ab sofort die Möglichkeit, sich für den "Tag der Erneuerbaren Energien" am 26. April 2003 unter der Website www.energietag.de zu informieren sowie ihre Anlage zur Besichtigung anzumelden.
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Autor: Umweltzentrum des Handwerks Thüringen
Email: info@umweltzentrum.de


Gesundheits- und Arbeitsschutz
Kein Feuer ohne Rauch
80 Prozent aller Brandopfer verbrennen nicht - sie ersticken an dem entstehenden giftigen Brandrauch. Diese traurige Erkenntnis gilt für Brände in privaten Wohnungen ebenso wie für Katastrophen großen Ausmaßes. Durchschnittlich 800-mal täglich steht in Deutschland ein Gebäude in Flammen. Der Rauch ist bei einem Brand das größte Problem für die Menschen im Gebäude und für die Feuerwehr. Er verhindert ein schnelles Vordringen zum Brandherd und zu den eingeschlossenen Menschen, gefährdet die Gesundheit der Feuerwehrleute und behindert ihre Lösch- und Rettungsarbeiten. Innerhalb von weniger als drei Minuten sinkt durch den entstehenden Rauch die Sichtweite so weit ab, dass betroffene Personen die Orientierung verlieren und sich nicht mehr in Sicherheit bringen können. Erschwerend kommt die hohe Kohlenmonoxid-Konzentration hinzu. Diese steigt im Laufe des Brandes sprunghaft an und führt von Kopfschmerzen über Bewusstlosigkeit sehr schnell zum Tod. Im Sinne der vorbeugenden Bekämpfung / Eindämmung eines Brandes werden folgende Punkte besonders beachtet und in Planungen berücksichtigt: - Brennbarkeit der Baustoffe - Feuerwiderstandsdauer der Bauteile nach Klassen - Dichtheit der Verschlüsse von Öffnungen - Anordnung, Lage und Gestaltung von Rettungswegen Baustoffklasse A -- nicht brennbar Baustoffklasse B -- brennbar Baustoffklasse B 1 -- schwerentflammbar Baustoffklasse B 2 -- normalentflammbar Baustoffklasse B 3 -- leichtentflammbar Verwendung von Baustoffen Besonders ist zu beachten: Baustoffe müssen nach ihrer Verarbeitung oder ihrem Einbau mindestens normalentflammbar = B 2 sein. Hier sind weitere Regelungen von der örtlichen Bauaufsicht zu beachten!
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Autor: Umweltzentrum des Handwerks Thüringen
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Gesundheits- und Arbeitsschutz
Umgang mit Asbest
Die gewerblichen Berufsgenossenschaften verzeichneten allein im Jahre 2001 931 Todesfälle in Folge Asbest verursachter Berufskrankheiten, seit 1980 waren es insgesamt schon über 11 000. Die Aufwendungen für alle Asbest verursachten Berufskrankheiten, für die medizinische Versorgung und die finanzielle Entschädigung der Betroffenen und Hinterbliebenen lagen 2001 bei 290 Millionen Euro. Unter der Voraussetzung, dass in den 70er Jahren der Asbestverbrauch seinen Höchststand erreichte, kann man hochrechnen, dass bis zum Jahre 2020 mit 20.000 Todesfällen gerechnet werden muss. Seit 1993 ist die Verwendung von Asbest in Deutschland verboten. Trotzdem müssen nach wie vor regelmäßig Abbruch-, Sanierungs- und Instandsetzungsarbeiten mit noch vorhandenen Asbestmaterialien durchgeführt werden. Zum Schutz von Mitarbeitern und Umwelt bedarf es gemäß der TRGS 519 hinsichtlich der ausführenden Unternehmen einer besonderen Sach- und Fachkunde. Das Zentrum für Umwelt und Energie der HWK Düsseldorf bietet hierfür spezielle Weiterbildungslehrgänge an. Weitere Informationen erhalten Sie bei Peter Scharfenberg unter der Rufnummer 0208/82055?86 und Volker Boeckenbrink unter 0208/82055?70.
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Autor: Zentrum für Umwelt und Energie der HWK Düsseldorf
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Gesundheits- und Arbeitsschutz
Europäische Woche 2003: Gefahrstoffe handhaben - aber richtig!
Gefahrstoffe lassen sich an nahezu allen Arbeitplätzen finden, angefangen bei der Landwirtschaft, über die Industrieproduktion bis hin zum Handwerk oder dem Gesundheitswesen. Eine Untersuchung der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz in Bilbao ergab, dass etwa jeder fünfte Beschäftigte mindestens ein Viertel seiner Arbeitszeit giftigen Dämpfen ausge-setzt ist. Jeder siebte geht in seinem Arbeitsalltag mit Gefahr-stoffen um. Angesichts der Vielzahl möglicher Gesundheitsschäden, sie können von leichten Haut- oder Augenreizungen bis hin zu chronischen Lungenerkrankungen und Krebs reichen, hat die Europäische Arbeits-schutzagentur das Thema Gefahrstoffe aufgegriffen. Die diesjährige Europäische Woche für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz findet in Deutschland zwischen dem 6. und 12. Oktober 2003 statt. Unter dem Motto "Gefahrstoffe handhaben - aber richtig!" soll auf die Gefährdungen durch Chemikalien hingewiesen werden. Beispiele guter Praxis zeigen Wege zur Vermeidung dieser Risiken auf. An der Informationskampagne, die das ganze Jahr läuft, können sich Personen, Unternehmen und Organisationen jeder Größe und jeder Branche beteiligen. Die Kampagne, die in Deutschland vom Focal Point beim Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit (BMWA) koordiniert wird, will auf die Gefahrstoffproblematik hinweisen und Beispiele zur Verminderung von Gesundheitsrisiken fördern und bekannt machen. Dazu stellt die Agentur Bilbao Informationsmaterialien in Form von Postern, Postkarten, Flyern und Infoblättern zur Verfügung. Das Material kann ab Anfang April bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (Tel.: 0231/90 71 330) angefordert werden. Darüber hinaus führt die Agentur auch in diesem Jahr einen Wettbewerb durch, um Beispiele guter Praxis zu würdigen. Hier werden praktische Lösungen gesucht, mit denen sich Risiken durch Gefahrstoffe am Arbeitsplatz vermeiden oder verringern lassen. Einsendeschluss für Wettbewerbsbeiträge (an den nationalen Focal Point, s.u.) ist der 18. Juni 2003. (Quelle: BAuA)
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Gesundheits- und Arbeitsschutz
Ökosteuer
Der Bundestag hat im November 2002 eine Reihe von Änderungen ver-abschiedet, die sich verschärfend auf die Ökosteuer auswirken. Der Regelsatz für die Stromsteuer wurde plangemäß zum 01.01.03 auf 2,05 Cent/kWh erhöht (5. Stufe der ökologischen Steuerreform). Darüber hinaus aber steigt der Regelsteuersatz für Heizgas drastisch von Euro 3,47 auf Euro 5,50 je Megawattstunde. Der Mineralsteuersatz für Flüssiggas wurde auf Euro 60 ? bisher Euro 38,34 ? je 1.000 Kilogramm und für schweres Heizöl auf Euro 25 ? bisher Euro 17,89 je 1.000 Kilo angehoben. Hinzu kommt eine deutliche Heraufsetzung des ermäßigten Ökosteuersatzes für Unternehmen des produzierenden Gewerbes und Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft. Statt 20 Prozent zahlen diese Unternehmen jetzt 60 Prozent der Regelsätze für Strom, Heizöl und Erdgas. Zur teilweisen Kompensation können Unternehmen des produzierenden Gewerbes allerdings gestiegene Vergütungssätze beanspruchen. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.zoll-d.de oder bei Christoph Lanken, 0208-820 55 66 oder unter der e-Mail-Adresse lanken@uzh.hwk-duesseldorf.de
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Gesundheits- und Arbeitsschutz
Chromatarmer Werkmörtel
Untersuchungen zeigen, dass die Chromatallergie (Maurerkrätze) wirkungsvoll verhindert werden kann, wenn nur noch chromatarme Zemente und chromatarme zementhaltige Produkte eingesetzt werden. GISBAU (www.gisbau.de) stellt Informationen zum Thema Chromatarmer Werkmörtel im Internet zur Verfügung. Wer nicht sicher ist, ob sein Mörtellieferant chromatarmen Werkfrischmörtel herstellt, kann sich z. B. anhand einer Deutschlandkarte (durch Klick auf das entsprechende Bundesland) informieren. Außerdem findet man die gesamte Positivliste (Werkfrisch- und Trockenmörtel). Eine Aufnahme in die "Positivliste" steht allen Herstellern von Mörteln offen. Der Vordruck mit der für die Aufnahme notwendigen Herstellererklärung kann ebenfalls online abgerufen werden. Eingestellt wurden darüber hinaus die TRGS 613 sowie die Branchenregelung "Chromatarme Zemente und Produkte 2002". (Quelle: GISBAU). Fragen zum Thema beantworten Ihnen Peter Scharfenberg unter der Rufnummer 0208/82055 ?86 und Volker Boeckenbrink unter 0208/82055 ?70.
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Gewässer- und Bodenschutz
Meldepflicht für Betriebs- und Regenwasseranlagen
Zu den bestehenden Mitteilungspflichten an die Abwasserentsorger kam jetzt ( und sofort ) eine Mitteilung an das zuständige Gesundheitsamt Ihres Landkreises hinzu. Anlagen, die ausschließlich zur Gartenbe-wässerung eingesetzt werden, unterliegen keiner Meldepflicht. Die Mitteilung ist formlos abzugeben und sollte folgenden Mindestinhalt haben: - Name und Anschrift des Betreibers und Standort der Anlage - Herkunft des Betriebswassers ( z.B. Regenwasser, Brunnen/ Quelle, Grauwasser) - Verwendungszweck ( z.B. Toilette, Waschmaschine ) - Anzahl der versorgten Verbraucher. Abschließend möchten wir noch einmal darauf hinweisen, dass die neue Trinkwasserverordnung den Einsatz von Regenwasser für Waschmaschine oder Toilette nicht verbietet. Oberstes Gebot des Gesetzgebers ist der Verbraucherschutz: "Zweck dieser Verordnung ist es sicherzustellen, das dem Verbraucher einwandfreies Wasser zur Verfügung gestellt wird, das für die unterschiedlichen Zwecke des menschlichen Gebrauchs ohne Bedenken verwendet werden kann". Im weiteren wird festgehalten, dass "in jedem Haushalt ein Wasseranschluss zum Waschen der Wäsche mit Trinkwasserqualität vorhanden sein muss." "Ob daneben ein weiterer Anschluss besteht und genutzt wird, der Wasser geringerer Qualität liefert, bleibt der eigenen Verantwortung und Entscheidung des Verbrauchers überlassen". Im Klartext: Es besteht kein Verbot für das Wäsche waschen mit Regenwasser, aber die Entscheidung und Verantwortung für die Nutzung von Regenwasser zum Wäsche waschen trägt der Verbraucher selbst.
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Autor: Umweltzentrum des Handwerks Thüringen
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Immissions- und Klimaschutz
Anzeigefrist nicht vergessen!
Bis zum 25.08.2003 müssen Anlagen die in den Geltungsbereich der Lösemittelverordnung ( 31. BImSchV) beim zuständigen Landratsamt/ Umweltamt angezeigt werden. Das sind auf das Handwerk bezogen: - Alle Anlagen der Reparaturlackierung von Fahrzeugen, - Alle Anlagen der Textilreinigungen, die mit Kohlenwasserstoffen betrieben werden., - Anlagen zum Beschichten von Holz- und Holzwerkstoffen mit mehr als 5 t/a Lösemittel, - Druckereien mit mehr als 15 t/a Lösemittel, - Anlagen zum Beschichten von Metall-, Kunststoff-, Textil-, Papier-, Gewebe- oder sonstigen Oberflächen mit mehr als 5 t/a Lösemittel. Das Anzeigeformular ist als PDF ? Datei auf der Internetseite des UZH Thüringen vorhanden.
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Autor: Umweltzentrum des Handwerks Thüringen
Email: info@umweltzentrum.de


Managementsysteme
Sicherheits-Certifikat-Contraktoren (SCC)
Info-Reihe: Umwelt-Chef-Infos zu Energie- und Umweltthemen. Für einige Handwerksbetriebe ist eine sog. SCC-Zertifizierung in den letzten Jahren eine Notwendigkeit geworden, um Arbeitsaufträge von bestimmten Industriebranchen zu erhalten. Das SCC-System bewertet das Arbeitsschutzmanagement-System von Firmen, die auf den Geländen von (petro-)chemischen Unternehmen oder Mineralölfirmen ? beispielsweise bei Bau-, Montage- und Wartungsarbeiten - tätig sind. Ziel ist es, die Fremdfirmen, Kontraktoren genannt, auf ein ähnlich hohes Sicherheitsniveau zu bringen wie das der Arbeitgeber. Handwerksbetriebe (Bodenleger, Gerüstbauer, Maler etc.), die für Unternehmen als Haupt- oder Unterauftragnehmer Leistungen erbringen, müssen ein sog. SGU-Managementsystem einführen und dessen Umsetzung gemäß SCC-Richtlinien in Form eines Zertifikates nachweisen. Die Buchstaben stehen für Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz. Das Umwelt-Chef-Info ?Sicherheits-Certifikat-Contractoren (SCC)? informiert über den Nutzen für Handwerksbetriebe, die Kriterien für eine Zertifizierung, das Zertifizierungsverfahren und die Schulung von Mitarbeitern und Führungskräften. Weiterhin sind zugelassene SCC-Prüfungsorganisationen und SCC-Zertifizierungsstellen aus NRW aufgelistet. Im Umweltzentrum kann dieses Umwelt-Chef-Info unter der Nummer 0208-820 55 55 kostenlos angefordert werden. Fragen zum Thema beantworten Ihnen auch Peter Scharfenberg unter der Rufnummer 0208/82055?86 und Volker Boeckenbrink unter 0208/82055?70.
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Autor: Zentrum für Umwelt und Energie der HWK Düsseldorf
Email: info@uzh.hwk-duesseldorf.de


Managementsysteme
PIUS
Produktionsintegrierter Umweltschutz gewinnt zunehmend an Bedeutung. Die Effizienz-Agentur NRW hat eine Informationsplattform eingerichtet, auf der Sie Beispiele für Kostensenkungsmöglichkeiten, effizienten Einsatz von Rohstoffen und zur Optimierung von Prozessabläufen finden. Unter www.pius-info.de werden betriebliche Erfahrungen mit Verfahren, Technologien und praxiserprobten Maßnahmen online vorgestellt. Diese fundierten Informationen sind das Ergebnis von mehreren Tausend Beratungen und Projekten im Bereich PIUS und sind mit Verbänden, Betrieben und Behörden abgestimmt. Zwar findet nur ein kleiner Teil der Beratungen in Handwerksbetrieben statt, aber auch Handwerksunternehmer finden auf diesen web-Seiten interessante Anregungen.
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Autor: Zentrum für Umwelt und Energie der HWK Düsseldorf
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Ökologisches Bauen / Nachwachsende Rohstoffe
Wintergärten mit Holz
Seit Jahrhunderten vermitteln Wintergärten den Übergang zwischen innen uns außen. Zunächst waren sie gedacht als Winterquartier für empfindliche Pflanzen. Das waren die Orangerien des 17. und 18. Jahrhunderts. Im 19. Jahrhundert entstanden elegante, weitge-chwungene Stahlkonstruktionen. Ob großflächig verglaste Südfassaden, Glasdächer oder transparente Anbauten ? das solare Bauen hat das Gesicht unserer Häuser aufgehellt. Holz als Baustoff beansprucht dabei den geringsten Energieverbrauch für Herstellung, Transport und Verarbeitung. Hinzu kommt, dass Holz sehr gute wärmedämmende Eigenschaften aufweist und damit ein idealer Baustoff für Wintergärten ist. Je unbehandelter und naturbelassener Holz eingesetzt wird, desto eher kann es recycelt oder nach mehrmaliger Nutzung in seine Bestandteile zerlegt oder sogar verbrannt werden. Bei der Verbrennung wird wiederum nur der Kohlenstoff frei, der vorher vom Baum gebunden und im Holz gespeichert wurde. So kann der nachwachsende Rohstoff Holz im Laufe seines ?Lebens? auf mehreren Wegen zum Klimaschutz beitragen.
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Autor: Zentrum für Umwelt und Energie der HWK Düsseldorf
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Sonstiges
Niedersächsische Ökofonds-Richtlinie neu aufgelegt
Zu Beginn des Jahres ist eine neue Förderrichtlinie im Rahmen des Programms ?Wirtschaft und Umwelt? aus dem niedersächsischen Wirtschaftsförderfonds ? ökologischer Bereich ? in Kraft getreten. Gefördert werden die Investitionsmehrausgaben für Maßnahmen, die eine besondere Umweltrelevanz haben und der integrierten betrieblichen Umsetzung von Umweltmaßnahmen dienen. Dazu zählen insbesondere Vorhaben zur Einführung produktionsintegrierter und nachgeschalteter Maßnahmen zur Begrenzung von Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen (VOC-Richtlinie) oder Maßnahmen der Substitution und Vermeidung umweltbeeinträchtigender Einsatzstoffe bei Produkten. Die Zuwendungen werden entweder als Anteilsfinanzierung (max. 40%) durch nicht rückzahlbare Zuschüsse oder als rückzahlbares Darlehen (max. 66% der zuwendungsfähigen Ausgaben bei 100% Auszahlung) gewährt. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.bezirksregierung-hannover.de oder im Zentrum für Umweltschutz der HWK Hannover, Dr. Annette Hasler, Tel.: 0511/34859?95.
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Autor: Zentrum für Umweltschutz der HWK Hannover
Email: hasler@hwk-hannover.de


Sonstiges
KfW fördert Klimaschutz in Unternehmen
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) hat im vergangenen Jahr mit zinsgünstigen Darlehn über ihr Umweltprogramm gewerbliche Umwelt- und Klimaschutzinvestitionen in Höhe von insgesamt 871 Mio. Euro gefördert. Knapp die Hälfte der 2002 geförderten Maßnahmen entfielen auf die energetische Modernisierung von Produktion und Logistik bzw. auf Energiesparmaßnahmen bei Verwaltungs- und Produktionsgebäuden. Ein Viertel des Fördervolumens wurde für den Ausbau der gewerblichen Nutzung von erneuerbaren Energien eingesetzt. Das KfW-Umweltprogramm richtet sich an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Freiberufler. Gefördert werden unter anderem Maßnahmen zur Verminderung oder Vermeidung von Luftverschmutzung, zur Beseitigung von Boden- oder Gewässerverunreinigungen zur Abfallvermeidung sowie zur Herstellung innovativer, umweltfreundlicher Produkte. Weitere Informationen erhalten Sie bei der KfW (www.kfw.de oder 01801/335577) oder im Zentrum für Umweltschutz, Dr. Frank-Peter Ahlers, Tel. 0511/34859-97.
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Autor: Zentrum für Umweltschutz der HWK Hannover
Email: ahlers@hwk-hannover.de


Sonstiges
Blauer Engel für Pellet-Heizungen
Ab sofort gib es das Umweltzeichen ?Blauer Engel? auch für emis-sionsarme und energieeffiziente Holzpellet-Feuerungsanlagen. Sie verringern den Einsatz fossiler Energieträger, also Kohle, Gas und Öl ? das ist ein wirksamer Beitrag zum Klimaschutz. Die Vergabekriterien für das Umweltzeichen werden in Kürze auch im In-ternet unter www.blauer-engel.de veröffentlicht. Der deutsche Markt für Pellet-Heizungen verzeichnete in den vergangenen Jahren sehr hohe Wachstumsraten. Eine Marktanalyse ergab für das Jahr 2001, dass mehr als 5.000 Pellet-Heizanlagen im Leistungsbereich bis 50 Kilowatt (kW) gekauft wurden, vor allem durch Besitzer von Ein- und Zweifamilienhäusern. Der Blaue Engel wird für Holzpellet-Kessel für die Zentralheizung im Leistungsbereich bis 50 kW und für Holzpellet-Öfen zur Einzelraumheizung bis 15 kW vergeben. Die Vergabekriterien umfassen unter anderem folgende Anforderungen: rationelle Energienutzung (Wirkungsgrad), niedrige Emissionswerte für Kohlenmonoxid, organische Verbindungen, Staub und Stickoxide. Neben diesen Anforderungen wird auch der sogenannte Hilfsstrombedarf geregelt. Das ist der Stromverbrauch von Anlagenteilen (zum Beispiel Motor, Gebläse und Brennstoffförderung) für die Zündung, den Normalbetrieb und die Betriebsbereitschaft der Heizungen. Er darf bei Nennwärmeleistung ein Prozent der erzeugten thermischen Leistung nicht überschreiten. Weitere Informationen unter: www.umweltbundesamt.de
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Autor: Zentrum für Umwelt und Energie der HWK Düsseldorf
Email: info@uzh.hwk-duesseldorf.de


Sonstiges
KFW: Großes Fördervolumen
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau hat im Jahr 2002 über ihr Um-weltprogramm gewerbliche Umwelt- und Klimaschutzinvestitionen durch zinsgünstige und langfristige Darlehen in Höhe von 871 Mio. Euro gefördert. 222,4 Mio. Euro, also ein Anteil von gut einem Viertel, flossen davon ins Energieland Nr. 1, Nordrhein-Westfalen. Dies berichtete die Energieagentur NRW. Seit 1984 fördert das KfW-Umweltprogramm im Inland und seit 1998 auch im Ausland gewerbliche Umwelt- und Klimaschutzinvestitionen aller Art durch zinsgünstige und langfristige Darlehen. Im Inland ist das Kreditzusagevolumen von umgerechnet 54 Mio EUR im Jahr 1984 über 497 Mio EUR im Jahr 1992 bis auf 836 Mio EUR im Jahr 2002 gestiegen. Weiter wurden durch das Programm im Jahr 2002 Vorhaben deutscher Unternehmen im Ausland mit einem Kreditvolumen in Höhe von 35 Mio EUR gefördert. Das Programm stellt einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Umweltsituation in Deutschland dar", betonte Detlef Leinberger, Umweltvorstand der KfW. Die Aufschlüsselung der über 700 im Jahr 2002 geförderten Umweltinvestitionen nach Umweltschutzkategorien zeigt, dass davon knapp die Hälfte auf Maßnahmen zur energetischen Modernisierung von Produktion und Logistik sowie von Verwaltungs- und Produktionsgebäuden entfällt. Investitionen in Energieeinsparung haben erkennbar einen besonderen Stellenwert. "Die Attraktivität des Umweltprogramms im Energiebereich ist vor allem darauf zurückzuführen, dass es die Unternehmen dabei unterstützt, ihre betrieblichen Energiekosten zu senken und so ihre Wettbewerbsfähigkeit zu erhöhen," sagte Leinberger. Ein gutes Viertel des Gesamtkreditvolumens 2002 wurde für den Ausbau der gewerblichen Nutzung erneuerbarer Energien eingesetzt insbesondere der Windkraft- und der Biomassenutzung (19% bzw. 6% des Kreditvolumens).Im Rahmen des Förderprogramms werden langfristige, zinsgünstige Darlehen aus Eigenmitteln der KfW vergeben. Das KfW-Programm richtet sich an in- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, freiberuflich Tätige sowie Unternehmen, an denen die öffentliche Hand, Kirchen oder karitative Organisationen beteiligt sind. Beratung und Information zum Thema Finanzierung und Förderung von Energieeffizienztechniken gibt es bei der Energieagentur NRW unter Telefon 0202/24552-0 oder im Internet unter www.ea-nrw.de.
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Autor: Zentrum für Umwelt und Energie der HWK Düsseldorf
Email: info@uzh.hwk-duesseldorf.de


Veranstaltungstermine
2. Bundeskongress der Gebäudeenergieberater
Der 2. Bundeskongress der Gebäudeenergieberater startet am 02. Mai um 11.00 Uhr in Metall- und Technologiezentrum der Handwerkskammer Koblenz, Raum 2.01. Schwerpunkt dieser Veranstaltung ist das "Marketing der Dienstleistung Gebäudeenergieberatung". Vorstellen wird sich zu Beginn der Bundesverband der Gebäudeenergieberater durch seinen neuen Vorsitzenden Herr Michael Harjes. Ein erfolgreiches Marketingkonzept präsentiert der Bundesverband für Umweltberatung (bfub). Drei Vorträge aus der Praxis zeigen verschiedene Instrumente des Marketings auf. Herr Alfons Ims, der Moderator der Veranstaltung, leitet anschließend die Diskussion über mögliche Ansätze des Marketings der Verbände. Beim gemütlichen Beisammensein im Weindorf tauschen die Gebäudeenergieberater die Internas aus und knüpfen neue Kontakte. Abgerundet wird der Bundeskongress durch Fachvorträge zu den Themen "Grünes Geld-Private Anlagen in regenerative Energien", "Heizen mit Holz" un "Das Niedrig-Energie-Haus". Infos gibt es beim Zentrum für Umwelt und Arbeitssicherheit in Koblenz.
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Autor: Zentrum für Umwelt und Arbeitssicherheit
Email: zua@hwk-koblenz.de


Veranstaltungstermine
DHKT Fortbildungsangebot für Berater
Seminar zu 'Technischen Dienstleistungen zur Beratungsunterstützung durch Analysen und Messungen' Durch das Umweltzentrum des Handwerks Zhueringen wird vom 22.- 24. September 2003 ein Seminar im Rahmen des DHKT Seminarprogramms fuer Berater realisiert. Das Seminar stellt verschiedene technische und analytische Verfahren der Messung und Bewertung zur Beratungsunterstützung funktionell sowie praktisch vor. An Beispielen wird den Seminarteilnehmern die mögliche Erhöhung des inhaltlichen Anspruchs der Betriebsberatung durch qualitative Messungen und Analysen aufzeigt. Im Seminar werden Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt, einfache Messvorgänge selbständig zu realisieren. Darüber hinaus wird die Fähigkeit zur Bewertung des sinnvollen Einsatzes derartiger technischer Dienstleistungen für verschiedene Gewerke geschult. Dazu werden folgende Inhalte angesprochen: - Qualitätsmanagement Energie - Energie-Verbrauchsanalysen - Blower Door-/Thermografie Messung - Feuchtemessung an Bauten/Mauerwerk - Gewässer- und Immissionsschutz - Untersuchung von Wasser-/Bodenproben - Kühl-/ Schmierstoffanalysen - KWL/ Per- Messungen an Textilreinigungsmaschinen - Lärmmessung/-prognosen - Messungen an Leichtflüssigkeitsabscheidern - Schadstoffe in Gebäuden - Luftschadstoffe (Formaldehyd) - Schimmelpilze (Ermittlung, Sanierung) - EMV-Messungen (Elektromagnetische Verträglichkeit) - Abfallentsorgung im HW (Entsorgung von Asbest nach Arbeiten mit geringer Exposition der Arbeitnehmer - Vorstellung Software AWIPlan (Optimierte Abfallwirtschaft im Handwerk) - Exkursion in ein akreditiertes Analyselabor (Gaschromatografie)-. Fuer das Seminar gibt es noch freie Plaetze, Anmeldungen sollten ueber den bekannten BIS Zugang erfolgen.
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Autor: Umweltzentrum des Handwerks Thüringen
Email: info@umweltzentrum.de