Infobrief-Nr.: 18 vom 15.10.2004 |
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, Der 18. Infobrief der Umweltzentren des Handwerks beschließt in diesem Jahr die Reihe der umfangreichen Zusammenstellungen aktueller Themen, Gesetze und Veranstaltungen zu dem Themenbereich Umweltschutz im Handwerk. Die Umweltzentren stehen Ihnen bei allen offenen Fragen jederzeit gern unterstützend zur Seite. Die redaktionellen Beiträge werden von den Autoren direkt in diesen Infobrief eingestellt. Sollten Sie also zu einem speziellen Thema Anfragen oder Kommentare haben, so wenden Sie sich bitte direkt an den Verfasser des Beitrages. Weitere Anschriften sowie Ansprechpartner finden Sie im Internet unter www.umweltzentrum.de in der Rubrik 'Umweltzentren'. Dort ist dieser Infobrief übrigens auch öffentlich einsehbar. Ebenso über die Rubrik 'aktuelle Informationen' im Berater Informationssystem (BIS) des ZDH. Empfehlen Sie diese Informationsquelle doch auch weiteren Interessenten aus Handwerk und Politik Ihrer Region. Da wir zum Teil die Mailverteiler des HPI sowie des ZDH nutzen kann es vorkommen, dass es Probleme bei der Aktualität Ihrer e-mail Adressen gibt. Um dies zu beseitigen bitten wir um Rückmeldung falls sich Fehler eingeschlichen haben. Sollten Sie an diesem Infobrief nicht mehr interessiert sein, senden Sie bitte eine kurze mail an info@umweltzentrum.de. Wir hoffen also das diese Informationsquelle auch zukünftig für Sie von Interesse ist und freuen uns über Ihre Hinweise und Anregungen. Ihre Kooperationsgemeinschaft "Umwelt und Energie" der Umweltzentren des Handwerks |
Inhalt: |
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Abfallwirtschaft |
Entwurf des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes vorgelegt |
Handwerker können ab Sommer nächsten Jahres ihre alten Elektro- und Elektronikgeräte wie elektrische Werkzeuge, PC?s und Drucker, Bildschirme und Telefone aber auch Leuchtstoffröhren, Heizregler oder Thermostate kostenlos bei den kommunalen Sammelstellen (z.B. Deponien, Wertstoff- oder Recyclinghöfen) abgeben. Das sieht der Entwurf des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes vor, den das Bundesumweltministerium jetzt vorgelegt hat. Demnach müssen Hersteller vom 13. August 2005 an alle auf dem deutschen Markt vorhandenen Elektro- und Elektronik-Altgeräte kostenlos entsorgen und dabei bestimmte Zerlegungsvorschriften einhalten sowie Verwertungsquoten erzielen. Den größten Anteil am Elektroschrott-Aufkommen in Deutschland haben zwar die privaten Haushalte. Durch das Gesetz werden aber auch gewerbliche Abfälle erfasst, solange es sich um Abfälle handelt, die aufgrund ihrer Beschaffenheit und Menge denen aus privaten Haushalten vergleichbar sind.
Die Finanzierung erfolgt in geteilter Produktverantwortung zwischen Hersteller und Nutzer: Vor Ort durch die Kommunen, ab Sammelstellen durch die Hersteller.
Handwerksbetriebe, die Elektro- und Elektronikgeräte vertreiben, müssen übrigens Altgeräte nicht zurücknehmen, können aber den Transport zur Sammelstelle als freiwillige Dienstleistung am Kunden übernehmen.
Der aktuelle Entwurf des Umweltministeriums kann von der Homepage des Ministeriums herunter geladen werden (www.bmu.de, Thema: ?Abfallwirtschaft?). |
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Autor: Zentrum für Umweltschutz der Handwerkskammer Hannover |
Email: frieden@hwk-hannover.de |
Abfallwirtschaft |
Schreibtisch, Erholung und Borkenkäfer ? aus dem Leben eines Baumes |
Die vielseitigen Verwendungsmöglichkeiten von rotkernigem Buchenholz zeigt eine Ausstellung im Passiv-Plus-Haus auf dem Landesgartenschaugelände
Im Passiv-Plus-Haus begeistert schon seit dem 27.09.2004 eine Ausstellung die Besucher, die sowohl über die Vielseitigkeit der Buche informiert, als auch zum Ausdruck bringt, wie schön Arbeiten aus Buchenholz sein können und welche Möglichkeiten im Design sich über die interessanten Strukturen der rotkernigen Buche ergeben.
Naturgemäß ist die Buche in der Region um Hunsrück, Eifel und Ösling diejenige, welche die größten Populationen aufweisen müsste. Allerdings wurden die Bestände schon seit über 1000 Jahren durch die zunehmende Zersiedlung und auch durch eine veränderte Forstwirtschaft zurückgedrängt und stark dezimiert.
Deshalb zeigt die Ausstellung neben den wunderschönen Möbelstücken regionaler Schreiner, auch interessante Informationen über die Aufzucht und Probleme der regionalen Forstwirtschaft in Bezug auf die Buche.
So spielt die Buche heute in der ökologischen Forstwirtschaft eine wichtige Rolle, da mit ihrer Hilfe aus der Monokultur der Fichtenwälder in Eifel und Hunsrück gesunde Waldgesellschaften entstehen.
Aber warum wird dabei insbesondere dem rotkernigen Buchenholz eine so hohe Aufmerksamkeit zuteil? Das Phänomen des Rotkerns in Buchen wurde Ende des 19. Jahrhunderts zum ersten Mal als Nutzungseinschränkung angesehen und seitdem ständig als Nachteil der Buchen ausgelegt.
In den letzten Jahren ist man aber dazu übergegangen aus diesem vermeintlichen Fehler des Holzes eine Tugend zu machen, da gerade dieser rote Kern für die Entwicklung interessanter Designs geeignet ist. So sind gerade im Bereich des Innenausbaus oder der Möbelherstellung echte Unikate entstanden, die dem individuellen Anspruch der Verbraucher mehr als nur Gerecht werden.
Wie man mit rotkernigen Buchen, sowohl im Haus, als auch in der Natur Atmosphäre schaffen kann, zeigt die Forschungsanstalt für Waldökologie und Forstwirtschaft Rheinland-Pfalz gemeinsam mit einigen Schreinern aus der Region Trier und Luxemburg. Die Ausstellung ist noch bis zum 17.10.2004 auf dem Gelände der Landesgartenschau zu sehen und in jedem Fall ein Muss für alle, die Holz in ihrer Umgebung lieben. |
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Autor: Herbert Küstner |
Email: hküstner@hwk-trier.de |
Energie |
KfW Richtlinienänderung ? ?Gebäudeenergieberater im Handwerk (HWK)? nun auch dort zugelassen |
Die für die "Gebäudeenergieberater im Handwerk" wichtigste Neuerung: Sowohl im "KfW-CO2-Gebäudesanierungsprogramm" als auch im "KfW-Programm zur CO2-Minderung" sind die ?Gebäudeenergiebeater im Hadwerk (HWK)? zur Nachweisführung berechtigt!
Zum Hintergrund:
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit (BMWA) hatte zur Klärung der Frage, ob im Förderprogramm ?Vor-Ort-Beratung? des BMWA Handwerksmeister und Techniker ? nach erfolgreichem Abschluss einer qualifizierenden Weiterbildung sowie unter der Voraussetzung, dass ihnen kein direktes wirtschaftliches Interesse am Beratungsergebnis unterstellt werden kann ? Energieberatern mit einem abgeschlossenen Ingenieurstudium gleichgestellt werden können, ein Gutachten in Auftrag gegeben. Im Ergebnis wurden die Richtlinien für das Bundesprogramm ?Vor-Ort-Beratung? geändert (Bundesanzeiger Nr. 138 vom 27.07.2004, Seite 162731). Damit sind Ingenieure und Architekten, die sich durch ihre berufliche Tätigkeit oder durch Aus- bzw. Fortbildung die für eine Energieberatung notwendigen Fachkenntnisse erworben haben, weiterhin zugelassen. Daneben sind seit dem 01.08.2004 auch Absolventen der Lehrgänge der Handwerkskammern zum/zur geprüften Gebäudeenergieberater/in (HWK)? oder vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) anerkannter Ausbildungskurse mit vergleichbaren Lehrinhalten zugelassen, die mit der Beratung kein wirtschaftliches Eigeninteresse
an Investitionsentscheidungen des Beratenen haben können (im Einzelnen hierzu Ziffer 3 ?Antragsberechtigte? der oben genannten Richtlinien).
Im KfW-CO2-Gebäudesanierungsprogramm und KfW-Programm zur CO2-Minderung wird in Folge dessen künftig von landesspezifischen Einzelregelungen zu Energieberatern Abstand genommen und vollinhaltlich wieder auf die Nachweisberechtigung im Bundesprogramm ?Vor-Ort-Beratung? Bezug genommen. Damit ist einerseits dem Anliegen der Handwerkerschaft genüge getan, im KfW-CO2-Gebäudesanierungsprogramm und KfW-Programm zur CO2-Minderung Nachweise durchführen zu können. Andererseits werden mit dieser bundeseinheitlichen Verfahrensweise Ungleichbehandlungen zwischen den Sachverständigen einzelner Bundesländer im Hinblick auf die Nachweisberechtigung ausgeräumt. Darüber hinaus wird im Sinne des Verbraucherschutzes eine interessens - und gewerbeunabhängige Beratung gewährleistet.
Für Anträge, die ab dem 01.11.2004 bei der KfW eingehen, werden folgende Änderungen wirksam:
KfW-CO2-Gebäudesanierungsprogramm:
Die Höhe des Teilschulderlasses, welcher bei Erreichen des NEH-Niveaus bei den Maßnahmepaketen 0 bis 4 wirksam wird, wird von bisher 20% auf nunmehr 15% reduziert!
Die Förderung von PV-Anlagen im Rahmen des Maßnahmepaketes 4 entfällt!
Die Mindestdämmstoffdicken bei Dämmung der Außenwände (Maßnahmepakete 0 und 1) sowie bei Dämmung des Daches (Maßnahmepakete 0, 1 und 2) werden um jeweils 2 cm erhöht!
Bei der Berechnung der CO2-Einsparung im Maßnahmepaket 4 werden die hierfür notwendigen Faktoren f, die zur Bestimmung der CO2-Emissionen für die Energieträger/Heizssteme dienen, aktualisiert! |
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Autor: Umweltzentrum des Handwerks Thüringen |
Email: info@umweltzentrum.de |
Energie |
Energiesparberatung vor Ort bis 2006 verlängert |
Das vom Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit geförderte Programm ?Energiesparberatung Vor Ort? wird um 2 weitere Jahre fortgeführt. Es bietet dem Eigenheim- oder Mehrfamilienhausbesitzer die Möglichkeit sich ein umfassendes energetisches Bild von seinem Gebäude anfertigen zu lassen und dabei in den Genuss einer Förderung von mindestens 300 ? zu kommen. Die Beratung beinhaltet die Erhebung des Ist-Zustandes, einen ausführlichen Beratungsbericht sowie ein eingehendes, persönliches Beratungsgespräch vor Ort. Sie wirkt somit als wichtige, objektive Entscheidungshilfe für die BauherrInn für Investitionen im Bereich der Wärmedämmung, Heizungsanlage oder dem Einsatz von regenerativen Energien. Durch die neue Richtlinie, die die Anforderungen an die gutachterliche Neutralität weiter fasst, ist eine zusätzliche Qualitätssicherung geschaffen. |
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Autor: Umweltzentrum des Handwerks Thüringen |
Email: info@umweltzenrum.de |
Energie |
Alte Kessel müssen raus! |
Am 1. November ist es soweit: alle Kessel, die die Anforderungen der BImSCHV-Vorschriften nicht erfüllen, müssen raus. Mit diesem Termin ist die allerletzte Übergangsfrist für bestehende Anlagen abgelaufen. Heizungen mit einer Leistung bis 25 Kilowatt (kW) dürfen dann höchstens elf Prozent Ab-gasverlust aufweisen. Für Kessel zwischen 25 und 50 kW gelten zehn Prozent als Obergrenze, bei größeren Anlagen sind es neun Prozent. Nach Schätzungen des Schornsteinfegerhandwerks sind davon rund 650.000 Heizkessel betroffen. Alle anderen Kessel haben noch eine Schonfrist bis 2006 - dann müssen laut EnEV sämtliche vor Oktober 1978 installierten Kessel ersetzt werden! |
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Autor: Zentrum für Umwelt und Energie der HWK Düsseldorf |
Email: info@uzh.hwk-duesseldorf.de |
Energie |
Energie-Check online |
Mehr als ein Viertel des gesamten Energiebedarfs entfallen in der BRD auf Gewerbebetriebe. Dort geht ein Großteil nutzlos verloren und verursacht unverhältnismäßig hohe Umweltbelastungen und Kosten. Wer seinen Gewerbebetrieb in Sachen Energieeinsatz fit machen möchte, dem bietet die Bremer Energie-Konsens GmbH jetzt mit dem ?Internet-Energie-Check? eine Hilfestellung an. Der Check deckt die Energieeinsparpotenziale im Betrieb auf und hilft, die notwendigen Maßnahmen für eine bessere Energieeffizienz einzuleiten. Der Betriebsinhaber kann ihn ganz einfach selbst durchfüh-ren. Wer den Check ausführt, bekommt sofort das Ergebnis. Zusätzlich werden zu jedem Themenfeld mögliche Energie- und Energiekosteneinsparpotenziale ausgewiesen und zahlreiche Tipps, Hinter-grundinformationen und Links angeführt. Der Internet-Energie-Check ist Teil der ?Initiative Gewerbe-Impuls?, mit der die Klimaschutzagentur Bremer Energie-Konsens Betrieben praxisnah aufzeigen möchte, wo Einsparpotenziale liegen und wie sie diese erschließen können. Der Energie-Check steht im Internet unter www.energiekonsens.de zum downloaden zur Verfügung. |
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Autor: Zentrum für Umwelt und Energie der HWK Düsseldorf |
Email: info@uzh.hwk-duesseldorf.de |
Energie |
Energiepass für Gebäude |
Bisher ist ein Energiebedarfsausweis nach der Energieeinsparverordnung nur für Neubauten Pflicht. Ähnlich wie heute schon bei Kühlschränken und Waschmaschinen mit Energieeffienzklassen gewor-ben wird, soll in Zukunft auch der Gebäudebestand mit bundeseinheitlichen Energiepässen ausgestattet werden. Dies sorgt für mehr Transparenz und liefert Mietern, Hausbesitzern und Käufern von be-stehenden Immobilien verlässliche Informationen über den Energieverbrauch des Hauses oder der Wohnung. Der erste Schritt zur Markteinführung des Energiepasses für Gebäude ist bereits getan. Im Herbst 2003 startete die Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena) einen bundesweiten Feldversuch. Ziel dieses einjährigen Versuches ist es, ein verbraucher- und marktgerechtes Zertifikat zu entwickeln. Der Feldversuch, der äußerst erfolgreich verläuft, da er großes Interesse bei Bürgern und Lokalpresse sowie rege Nachfrage nach Energiepässen bei den Teilnehmern initiiert hat, dient als Testphase und als Marktvorbereitung für die Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie, die voraussichtlich im Jahr 2006 in nationales Recht umgesetzt werden soll. Die Teilnehmer des Versuchs setzen sich aus Kooperationen unter der Beteiligung der Wohnungswirtschaft, Kommunen, Energieversorgungsunternehmen, Ingeni-euren und Handwerkern zusammen. Die ?Gebäudeenergieberater im Handwerk? nehmen an diesem Feldversuch ebenfalls teil. Detaillierte Informationen zum Energiepass für Gebäude und den aktuellen Verlauf des Feldversuchs finden Sie unter www.zukunft-haus.info. |
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Autor: Zentrum für Umwelt und Energie der HWK Düsseldorf |
Email: info@uzh.hwk-duesseldorf.de |
Energie |
Preise für Holzpellets stabil |
Vor dem Hintergrund kontinuierlich steigender Ölpreise und der angekündigten Tariferhöhungen bei Erdgas wächst bei vielen ? auch ge-werblichen Kunden ? das Interesse an alternativen Energieträgern. Die Preise für Holzpellets sind seit 2002 stabil bzw. sind in diesem Jahr sogar leicht zurückgegangen. Im Mittel liegt der Preis für Holzpellets bei 171 EUR pro Tonne (inklusive Steuern und Transportkosten, bei einer Lieferung von 5 t im Umkreis von 50 km). Dies entspricht umgerechnet einem Preis von ca. 3,7 Ct pro kWh.
Die Kosten für die Pellet-Anlagen liegen zwar höher als für gas- oder heizölgefeuerte Anlagen. Dieser Nachteil wird aber zumindest teilweise durch Bundeszuschüsse ausgeglichen. Über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) kann eine Förderung von z.B. 60 EUR pro installierter Nennwärmeleistung beantragt werden. Für Scheitholzvergaser gibt es ein vergleichbares Förderprogramm. |
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Autor: Zentrum für Umweltschutz der Handwerkskammer Hannover |
Email: ahlers@hwk-hannover.de |
Energie |
Wichtige Änderungen bei KfW-Programmen |
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) hat jetzt Änderungen angekündigt, die drei der wichtigsten Kreditprogramme für die Modernisierung von Wohngebäuden betreffen.
Das KfW-Wohnraum-Modernisierungsprogramm läuft zum Jahresende aus. Im Rahmen dieses Programms können alle Modernisierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen bei Wohngebäuden ? unabhängig von Energieeinspareffekten ? über zinsverbilligte Kredite finanziert werden. Der Zinssatz beträgt je nach Laufzeit und Finanzierungsmodel zwischen 2,63% und 5,20 %eff. Anträge können noch bis zum 31. Dezember diesen Jahres gestellt werden. Nachfolgeprogramme sind bislang nicht angekündigt.
Beim KfW-CO2-Gebäudesanierungsprogramm und beim KfW-CO2-Minderungsprogramm, über die zinsgünstige Kredite für Energiesparmaßnahmen vergeben werden, gibt es einschneidende Änderungen, die z. T. bereits zum 1. November 2004 zum greifen. So wird der rechnerische Nachweis für CO2-Minderungseffekte nur noch dann akzeptiert, wenn der/die Unterzeichner/in im Rahmen des Vor-Ort-Programms beim BAFA registriert ist, oder Energiebedarfsausweise nach §13 EnEV erstellen darf. Es ist daher für Niedersachsen davon auszugehen, dass Berechnungen für diese KfW-Kredite, die alleine von bauvorlageberechtigten Maurer- und Zimmerermeister unterzeichnet werden, nicht mehr anerkannt werden. Darüber hinaus wird der Teilschulderlass im Rahmen des CO2-Gebäudesanierungsprogramms von bislang 20% auf lediglich 15% der Darlehnssumme reduziert.
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Autor: Zentrum für Umweltschutz der Handwerkskammer Hannover |
Email: ahlers@hwk-hannover.de |
Energie |
Energiequiz |
Die Energieagentur NRW (www.ea-nrw.de) lädt alle Ratefüchse zu einem kurzweiligen Online-Quiz ein. Das Energiequiz NRW befasst sich mit Fragen rund um Energie und Energieeinsparung. Jeder kann mitmachen! Auch wem Photovoltaik noch kein Begriff ist, der sollte sich mal versuchen. Im Rahmen der Beantwortung der Fragen werden die einzelnen Themen weiterhin anschaulich vertieft. Derjenige, der sich darüber hinaus noch weitergehend informieren will, kann dies teilweise über Verlinkungen realisieren. Wer die Herausforderung von zehn Schwierigkeitsstufen meistert, kann an einer Verlosung kleiner, aber feiner Preise teilnehmen. Das Quiz läuft bis zum 31. Oktober 2004. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Das Energiequiz ist unter www.ea-nrw.de/energiequiz/eaquiz.html direkt zu erreichen. |
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Autor: Zentrum für Umwelt und Energie der HWK Düsseldorf |
Email: info@uzh.hwk-duesseldorf.de |
Energie |
EnEV-Änderungsnovelle tritt im Oktober in Kraft |
Am 9. Juli 2004 hat der Bundesrat den Änderungen der Energieeinsparverordnung (EnEV) und der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift AVV § 13 Energiebedarfsausweis zugestimmt. Sie soll voraussichtlich noch im Oktober 2004 im Bundesanzeiger veröffentlicht werden und in Kraft treten.
Die Novelle ist notwendig geworden, um den Änderungen in den zugrunde liegenden Normen gerecht zu werden. Dazu zählen u. a. die DIN 4108 Teil 2 und Teil 6, die DIN 4701 Teil 10 sowie das Beiblatt 2 zur DIN 4108. Der größte Teil der Änderungen, wie die Einbeziehung von Wärmebrücken (einschließlich Bagatell-Regelungen) und der sommerliche Wärmeschutz wurden in der Fachöffentlichkeit schon längere Zeit diskutiert. Durch die Novelle soll jetzt mehr Rechtssicherheit im Umgang mit der EnEV geschaffen werden.
Ebenfalls im Oktober laufen die Übergangsfristen für die in der Haustechnik wichtigen Normen DIN 4701 ? Teil 1-3 aus, die endgültig durch die DIN EN 12831 abgelöst werden.
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Autor: Zentrum für Umweltschutz der Handwerkskammer Hannover |
Email: ahlers@hwk-hannover.de |
Energie |
Passivhauskomponenten im Altbau |
Energieeinsparung durch optimierte Haustechnik
Trier. Bei Sanierungs- und Renovierungsmaßnahmen kann eine optimierte Haustechnik einen wesentlichen Beitrag zur Energieeinsparung liefern. Informationen dazu erhalten Handwerker und Architekten auf der Fachtagung ?Renovieren und Sanieren ? Passivhausstandard im Gebäudebestand?, die die Handwerkskammer Trier am Samstag, den 9. Oktober durchführt.
Bei gut gedämmten Gebäuden ist der Heizenergiebedarf sehr gering. Anstelle von traditionellen Heizanlagen werden neue Technologien zur Gebäudetemperierung eingesetzt. Eine davon ist die Bauteilaktivierung. Das Funktionsprinzip ist vergleichbar mit dem eines Kühlschranks: die aktivierten Bauteile sind von Rohren durchzogen, die in die Erde geleitet werden und ein Solemedium enthalten. Dieses Solemedium reagiert auf den Unterschied zwischen Erd- und Raumwärme. Dabei wird die Tatsache ausgenutzt, dass das Erdreich thermisch träge ist, also Wärme bzw. Kälte speichert und damit im Winter wärmer und im Sommer kühler als die Außenluft ist. Der Temperaturunterschied beträgt nur zwei bis drei Grad. Er wäre in einem normalen Haus kaum wahrnehmbar. In einem hoch gedämmten Gebäude reicht allerdings dieser Energiezuwachs im Winter bzw. die Abkühlung im Sommer aus, um behagliche Raumtemperaturen zu erreichen.
Besonders wichtig in hoch gedämmten Gebäuden ist eine effektive Lüftung. Energieverluste durch geöffnete Fenster machen sich in gut gedämmten Häusern besonders negativ bemerkbar - die klassische Fensterlüftung hebt die gute wärmeisolierende Wirkung von dicht schließenden Fenstern und hoch gedämmtem Mauerwerk nahezu auf. Der Einsatz einer zentralen Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung ist in diesem Fall die einzige Alternative. Automatisches Einbringen von Frischluft und permanentes Absaugen verbrauchter Raumluft verhindert ein Unterschreiten von angestrebten Behaglichkeitswerten. Je nach System besitzen diese Wärmetauscher einen Wirkungsgrad von 80 ? 98 %.
Im Rahmen eines Workshops stellen Experten auf der Fachtagung ?Renovieren und Sanieren - Passivhausstandard im Gebäudebestand? Passivhauskomponenten zum Thema ?Haustechnik? vor und erläutern technische Details und Einsatzgebiete. |
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Autor: Yvonne Steffgen |
Email: ysteffgen@hwk-trier.de |
Gesundheits- und Arbeitsschutz |
Gefahrgutbeauftragte |
Gefahrgutbeauftragte müssen künftig für die Verlängerung ihres Schulungsnachweises eine Prüfung ablegen. Ab dem 1.07.2005 ist für eine Verlängerung eine erfolgreich absolvierte Fortbildungsprüfung zwingend erforderlich. Durch eine Änderung zum ADR/RID 2005 wird die Fortbildungsschulung künftig nicht mehr als Grundlage für die Verlängerung des Schulungsnachweises für Gefahrgutbeauftragte akzeptiert. Die Verlängerung ist dann ausschließlich über eine erfolgreiche Fortbildungsprüfung möglich. Unter Berücksichtigung der allgemeinen Übergangsvorschrift wird noch bis zum 30.06.2005 eine Verlängerung des Schulungsnachweises unter den heutigen Bedingungen - Fortbildungsschulung oder -prüfung - möglich sein. Die Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) wird dementsprechend geändert. |
weitere Informationen |
Autor: Zentrum für Umwelt und Energie der HWK Düsseldorf |
Email: info@uzh.hwk-duesseldorf.de |
Gesundheits- und Arbeitsschutz |
Neue Arbeitsstättenverordnung in Kraft |
Das Verordnungsgebungsverfahren ist abgeschlossen. Die Verordnung über Arbeitsstätten vom 12. August 2004 ist am 24. August 2004 im Bundesgesetzblatt verkündet worden (BGBl. I S. 2179) und am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft getreten. Die Arbeitsstättenverordnung wurde auf der Grundlage des § 18 Arbeitsschutzgesetz neu erlassen. Sie besteht aus 8 Paragrafen und einem umfangrei-chen Anhang, in dem die speziellen Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen an Arbeitsstätten grundlegend geregelt sind. Die Verordnung enthält Schutzziele und allgemein gehaltene Anforderungen aber keine detaillierten Verhaltensvorschriften. Konkrete Anforderungen an das Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten werden in der novellierten Arbeitsstättenverordnung nur dann vorgenommen, wenn dadurch besondere Gefährdungen für die Beschäftigten vermieden oder Fehlentwicklungen später nicht mehr korrigiert werden können, z. B. in der Bauphase bei den Abmessungen von Räumen. Die Verordnung regelt auch, dass die Arbeitsstättenrichtlinien (ASR) bis zur Überarbeitung durch den zukünftigen Ausschuss für Arbeitsstätten und der Bekanntmachung entsprechender Regeln weiter gelten, längstens jedoch für den Zeitraum von sechs Jahren nach In-Kraft-Treten der Verordnung. Weitere Informationen zur Arbeitsstättenverordnung beim Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit unter www.bmwi.de. |
weitere Informationen |
Autor: Zentrum für Umwelt und Energie der HWK Düsseldorf |
Email: info@uzh.hwk-duesseldorf.de |
Gesundheits- und Arbeitsschutz |
Gefahrstoffverordnung |
Der Bundesrat stimmte am 24.9.2004 dem vorliegenden Verordnungsentwurf des Bundeskabinetts zur Novellierung der Gefahrstoffverordnung mit Änderungen zu. Vor Inkrafttreten sind allerdings noch einige Änderungen notwendig, sodass der Entwurf nun vom Bundeskabinett erneut beraten und verabschiedet werden muss, bevor er im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden kann. Kritischster Punkt des vorliegenden Entwurfs dürfte der neue risikobezogene Luftgrenzwert am Arbeitsplatz ("Arbeits-platzgrenzwert ? AGW") sein. Danach soll es künftig keine technisch begründeten Maximale Arbeits-platzkonzentrationen (MAK-Werte) oder Technische Richtkonzentrationen (TRK) für gefährliche Arbeitsstoffe mehr geben. Nach welchen Maßstäben dann Expositionen gegenüber diesen Stoffen am Arbeitsplatz noch zulässig sein werden, ist derzeit offen. Mit dieser Frage wird sich der neue Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) befassen müssen, dessen erste Sitzung für den 25. Januar 2005 vorgesehen ist. |
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Autor: Zentrum für Umwelt und Energie der HWK Düsseldorf |
Email: info@uzh.hwk-duesseldorf.de |
Gewässer- und Bodenschutz |
Neues aus dem ATV-DVWK-Regelwerk |
Die Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall, ATV-DVWK,
beabsichtigt das Regelwerk A 138 ?Planung, Bau und Betrieb von Anlagen zur Versickerung von Niederschlagswasser? zu überarbeiten. Auf ihrer Internetseite unter der Rubrik ?Aktuelles Neues aus dem ATV-DVWK-Regelwerk? kann man die Synopse zu den geplanten Änderungen einsehen. Zwar ist die Regenwasserversickerung von Bundesland zu Bundesland von der Gesetzeslage her unterschiedlich geregelt, aber die Bemessungsgrundlage wird bundesweit empfohlen.
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weitere Informationen |
Autor: Umweltzentrum des Handwerks Thüringen |
Email: info@umweltzentrum.de |
Immissions- und Klimaschutz |
Neue Verordnung für Lösemittel in Lacke und Farben |
Das Bundeskabinett hat eine neue Verordnung für lösemittelhaltige Lacke und Farben beschlossen. Ziel der Verordnung ist die Verminderung der Emissionen von Lösemitteln, da flüchtige organische Verbindungen (VOC) an der Bildung des umwelt- und gesundheitsschädlichen bodennahen Ozons (Sommersmog) beteiligt sind. Um den Eintrag von VOC in die Umwelt zu mindern, wird deren Gehalt in Bautenanstrichen (Farben und Lacke für Gebäude und Bauteile) und Produkten der Fahrzeugreparatur-Lackierung durch Festlegung von Höchstwerten schrittweise bis 2010 begrenzt. Zudem wird ein Wechsel von lösemittelhaltigen Farben und Lacken hin zu Produkten auf Wasserbasis unterstützt. Diese Verordnung ergänzt die Regelungen der anlagenbezogenen Vorschriften der 31. BImSchV (der sogenannten Lösemittelverordnung).
Bevor die Verordnung in Kraft treten kann, bedarf sie noch der Zustimmung des Bundesrates.
Der Entwurf der Verordnung kann über die Homepage des Bundesumweltministeriums herunter geladen werden (www.bmu.de, unter Chemikalien / Downloads).
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weitere Informationen |
Autor: Zentrum für Umweltschutz der Handwerkskammer Hannover |
Email: hasler@hwk-hannover.de |
Immissions- und Klimaschutz |
Reduzierungspläne einreichen - Frist läuft ab |
Nur noch bis zum 31. Oktober 2004 können die Betreiber bestimmter Anlagen, in denen leichtflüchtige organische Lösemittel (VOC) verwendet werden, den Staatlichen Ämtern für Umweltschutz sogenannte Reduzierungspläne melden. Die 31. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz verpflichtet die Anlagenbetreiber, die Lösemittelemissionen ihrer Anlagen nach festgelegten Anforderungen zu begrenzen. Um die Einhaltung der Grenzwerte nicht durch aufwändige Emissionsmessungen belegen zu müssen, können Reduzierungspläne aufgestellt werden. Darin verpflichten sich die Anlagenbetreiber, den Lösemittelanteil in den verwendeten Beschichtungsstoffen und Betriebsmitteln zu verringern. Für handwerksrelevante Anlagen sieht die Verordnung eine weitere Erleichterung vor, nach der lediglich bestätigt werden muss, dass die VOC-Werte dieser Beschichtungsstoffe und Betriebsmittel vorgegebene Zuordnungswerte nicht überschreiten. Der Nachweis hierüber kann anhand von Herstellerbescheinigungen erbracht werden. Doch erst wenn das zuständige Staatliche Amt für Umweltschutz den Reduzierungsplan akzeptiert hat, darf der Unternehmer auf den Emissionsminderungsnachweis durch Messungen verzichten.
Im Handwerk sind alle Anlagen zur Reparaturlackierung von Fahrzeugen betroffen, da es hinsichtlich deren Lösemittelverbrauchs keine Kleinmengengrenzen gibt. Ebenso fallen alle Chemischreinigungen unter diese Reglung, die halogenfreie Kohlenwasserstoffe verwenden und somit nicht von der 2. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz betroffen sind. Anlagen zur Beschichtung von Holz oder Holzwerkstoffen sind dagegen erst ab einem jährlichen Lösemittelverbrauch von 5 Tonnen betroffen. Zur Bestimmung dieses Schwellenwertes wird nur der Lösemittelanteil der eingesetzten Lacke berücksichtigt. Die genannten Anlagen sind betroffen, obwohl sie nicht nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz genehmigungspflichtig sind. Schon zum 25. August 2003 mussten sie den Staatlichen Umweltämtern per Anzeige gemeldet werden.
Nach dem 31. Oktober 2004 können die Behörden keine Reduzierungspläne für Altanlagen mehr entgegennehmen. Sofern betroffene Betriebinhaber noch keine Reduzierungspläne vorgelegt haben, ist daher Eile geboten. Informationen erhalten Sie bei Volker Becker: Tel. 0208 / 8 20 55-51.
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weitere Informationen |
Autor: Zentrum für Umwelt und Energie der HWK Düsseldorf |
Email: info@uzh.hwk-duesseldorf.de |
Ökologisches Bauen / Nachwachsende Rohstoffe |
Natureplus unterstützt Kundenberatung |
Wer bevorzugt ökologisch hochwertige Baustoffe und Bauprodukte anbietet, muss mit deren Vorteilen werben können. Kunden sind kritisch und wollen überzeugt werden. Gute Argumentationshilfen bietet natureplus. Dieses Qualitätszeichen wird nur für Produkte vergeben, die zu 85 % aus nachwachsenden und/oder mineralischen Rohstoffen bestehen. Produkte, die dieses Label tragen, sind für die Gesundheit unbedenklich, umweltgerecht hergestellt und funktionell einwandfrei. Die strengen Prüfkriterien sind in Vergaberichtlinien geregelt. Diesen können Handwerker wichtige Argumente für die Kundenberatung und das Verkaufsgespräch entnehmen. Inzwischen erfassen die Vergaberichtlinien viele Produkte wie Holzwerkstoffe, Farben und Lacke, Bodenbeläge, Dämmstoffe und Trockenbauplatten. Hinter natureplus steht der Internationale Verein für zukunftsfähiges Bauen und Wohnen e.V., dem Hersteller, Händler, Verbraucher- und Umweltorganisationen, Planer, Berater und Anwender sowie Prüfinstitute als Mitglieder angehören. Informationen unter www.natureplus2.org. |
weitere Informationen |
Autor: Zentrum für Umwelt und Energie der HWK Düsseldorf |
Email: info@uzh.hwk-duesseldorf.de |
Ökologisches Bauen / Nachwachsende Rohstoffe |
Umweltbaustoffe |
Das Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport NRW unterstützt und fördert gesundheitlich unbedenkliches und umweltverträgliches Bauen und Wohnen. Aus diesem Grunde hat sich ein Netzwerk verschiedener Verbände und Institutionen gebildet, das über umweltverträgliche Baustoffe und ?produkte informiert. Unter www.umweltbaustoffe.nrw.de haben baustoffneutrale Verbände, Insti-tutionen und Unternehmen Informationen über gemeinsame Ziele und Aktivitäten eingestellt, um den Einsatz gesundheitlich unbedenklicher Baustoffe und Bauprodukte zu steigern. Die Nutzung des Netzwerkes ermöglicht einen schnellen Überblick über neue Entwicklungen und Ideen. Bei konkreten Fragen wird durch das Netzwerk direkt ein Ansprechpartner vermittelt. |
weitere Informationen |
Autor: Zentrum für Umwelt und Energie der HWK Düsseldorf |
Email: info@uzh.hwk-duesseldorf.de |
Ökologisches Bauen / Nachwachsende Rohstoffe |
Gras als Dämmmaterial |
Gras ist nicht nur für Kühe gut, sondern auch als Dämmmaterial. Die aus Gras produzierte Zellulosefaser ist der erste Dämmstoff, der bei seiner Herstellung Energie liefert. Bei der Herstellung werden aber nicht nur die Fasern, sondern ebenso Strom, Biogas (durch Vergärung der Reststoffe), Prozess-wärme und Proteine für Tierfutter gewonnen. Im Vergleich mit ähnlichen Produkten bietet dieser Dämmstoff erhebliche Vorteile. Mit einem Wärmeleitwert von 0,040 W/m²K, einem relativ geringen Einfüllgewicht und einem Versatz von höchsten 6 Prozent Borat als Schutz gegen Brand, Schädlingsbefall und biologischem Zerfall kann es die Grasfaser durchaus mit Glas- und Steinwolle aufnehmen. Rund drei Tonnen Gras oder ein Hektar Grasfläche reichen aus, um für ein Einfamilienhaus das zu 100 Prozent aus Naturfasern bestehende Isolationsmaterial herzustellen. Der Rohstoff kann entweder in Flockenform als Einblasdämmstoff, als Vlies, Granulat oder als Faserplatte verwendet werden. Häufig wird Gras als Einblasdämmstoff eingesetzt. Durch Einblaslöcher werden die Faserstoffe in den Wänden verteilt. Die Versuche mit Grasdämmstoffen ergaben ein gutes Füllbild. Weitere Informationen finden Sie unter www.biene-bea.de. |
weitere Informationen |
Autor: Zentrum für Umwelt und Energie der HWK Düsseldorf |
Email: info@uzh.hwk-duesseldorf.de |
Ökologisches Bauen / Nachwachsende Rohstoffe |
Passivhauskomponenten im Altbau |
Energieeinsparung durch Sanierungsmaßnahmen an der Gebäudehülle
Bei Sanierungs- und Renovierungsmaßnahmen der Gebäudehülle liefern Passivhauskomponenten einen wesentlichen Beitrag zur Energieeinsparung. Informationen dazu erhalten Handwerker und Architekten auf der Fachtagung ?Renovieren und Sanieren ? Passivhausstandard im Gebäudebestand?, die die Handwerkskammer Trier am Samstag, den 9. Oktober durchführt.
Die Gebäudehülle spielt bei Passivhäusern eine wichtige Rolle: Sie gewährleistet eine Minimierung der Wärmeverluste und eine Optimierung der Wärmegewinne. Eine sehr gut gedämmte Gebäudehülle in Verbindung mit ?Super-Fenstern? sorgt dafür, dass die Wärme dort bleibt, wo sie hingehört ? nämlich im Haus. Wärmegewinne hingegen werden optimiert: Die Sonne, die Körperwärme der Bewohner und die Wärmeabgabe der im Haus vorhandenen Elektrogeräte heizen kostenlos. Konsequent umgesetzt lässt sich mit dieser Strategie sehr viel Energie sparen: Ein Passivhaus benötigt nur noch 15 kWh / m² pro Jahr an Heizenergie. Das entspricht einer Menge von 1,5 l Heizöl pro m² und Jahr. Gegenüber unsanierten Altbauten können so mehr als 85% Energie eingespart werden.
Auch im Altbau ist es möglich, bei Renovierungs- und Sanierungsmaßnahmen Passivhauskomponenten einzusetzen und damit wesentliche Energieeinsparungen zu erzielen. Auf der Passivhaustagung werden einige technische Innovationen vorgestellt, so zum Beispiel für die Vakuumdämmung. Dämmpaneele gefüllt mit nanoporöser Kieselerde, werden evakuiert, das heißt, ähnlich wie bei vakuumverpacktem Kaffee wird innerhalb einer metallisierten Kunststofffolie ein luftleerer Raum erzeugt. Dieser dämmt wesentlich besser als die in herkömmlichen Dämmstoffen eingeschlossene Luft. Konsequenz: Die Dicke der Dämmschicht kann wesentlich reduziert werden ? 4 cm Vakuumdämmung haben die gleiche Dämmeigenschaft wie 40 cm klassisches Dämmmaterial. Das ist gerade in Altbauten mit eingeschränkten Platzverhältnissen ein nicht zu unterschätzender Vorteil.
Eine weitere Innovation: ?intelligente? Verglasung mit Heat-Mirror-Hitze-Schild. Diese Gläser verschatten je nach Lichtintensität und machen aufwändige und wartungsintensive Jalousien und Rollläden überflüssig.
Technische Details und Anwendungsmöglichkeiten stellen Experten aus der Praxis in einem Workshop vor, der anlässlich der Fachtagung ?Renovieren und Sanieren ? Passivhausstandard im Gebäudebestand? stattfindet. |
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Autor: Yvonne Steffgen |
Email: ysteffgen@hwk-trier.de |
Ökologisches Bauen / Nachwachsende Rohstoffe |
Kompetenzzentrum für nachhaltiges Renovieren und Sanieren eröffnet |
Schwerpunkte: Beratung und Qualifizierung
Seit Anfang August hat das Kompetenzzentrum für nachhaltiges Renovieren und Sanieren der Handwerkskammer Trier in Trier-Castelforte, Cläre-Prem-Straße 1 seine Pforte für Besucher geöffnet. Handwerker und Bauherren können sich in diesem sanierten Gebäude zu allen Fragen rund um das nachhaltige Renovieren und Sanieren beraten und qualifizieren lassen.
Sanierungsmaßnahmen im Gebäudebestand gewinnen immer stärker an Bedeutung: Bauherren schätzen die individuelle Atmosphäre und bevorzugen einen Wohnort in einem historisch gewachsenen Umfeld. Nicht zuletzt ist der Kauf einer soliden Altbauimmobilie inclusive erforderlicher Sanierungsmaßnahmen in vielen Fällen kostengünstiger als ein Neubau. Damit die Freude am neuen Haus auf Dauer ungetrübt ist, sollten bei den Renovierungs-maßnahmen Nachhaltigkeitsaspekte berücksichtigt werden.
Nachhaltige Baumaßnahmen gehen immer von einer Diagnose des gesamten Gebäudes aus. Nur so kann sicher gestellt werden, dass die Einzelmaßnahmen aufeinander abgestimmt und in der richtigen Reihenfolge durchgeführt werden. Bei dieser Bestandsaufnahme wird der Zustand der Gebäudehülle und die vorhandene Haustechnik untersucht und überprüft, ob das Gebäude schadstoffbelastet ist. Wichtig ist ebenfalls, unterschiedliche Sanierungsvarianten ins Auge zu fassen. Bauherren sind gut beraten, bereits im Vorfeld erforderlicher Baumaßnahmen fachkundige Experten zu befragen. Hier kann das Kompetenzzentrum Hilfe geben: Es werden Bauherrenseminare durchgeführt und Handwerker vermittelt, die im Kompetenzzentrum zum Gebäudeenergieberater oder Gebäudediagnostiker qualifiziert worden sind. Weiterhin sind Ausstellungen geplant, die innovative Lösungen vorstellen. Das Gebäude selbst dient dabei als Modellprojekt: Anhand eines Informationspfades kann sich der Besucher über die Sanierungsphilosophie und ihre Umsetzung informieren. |
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Autor: Yvonne Steffgen |
Email: ysteffgen@hwk-trier.de |
Sonstiges |
Zukunftswettbewerb Ruhrgebiet |
Noch bis zum 1. September können sich innovative Unternehmen für die aktuelle Ausschreibungsrun-de im Zukunftswettbewerb Ruhrgebiet bewerben. Teilnehmen können kleine und mittlere Unternehmen aus dem Ziel 2-Gebiet die zur Schaffung neuer technologieorientierter Produkt- oder Dienstleistung mit mindestens einer Hochschule oder einem Forschungsinstitut kooperieren wollen. Die neu geschaffenen Produkte und Dienstleistungen sollen möglichst übertragbar und nicht auf einzelne Branchen beschränkt sein. Zum derzeitigen Stand stehen nach Auskunft der veranstaltenden Zenit GmbH aus Mülheim noch ca. 70 Mio. Euro zur Verfügung. Die Vergabe der Fördermittel erfolgt nicht nach dem Gießkannenprinzip, sondern im Wettbewerb um die besten Ideen. Die Auswahl erfolgt durch eine unabhängige Jury, die sich aus erfahrenen und sachkompetenten Vertretern aus Wirtschaft und Wissenschaft zusammensetzt. Ziele des Wettbewerbs sind die Schaffung neuer sowie der Erhalt bestehender Arbeitsplätze. Die zu entwickelnden Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen müssen nach Abschluss der Förderphase vermarktungsfähig vorliegen und sich ohne weitere Förderung am Markt behaupten. Bis 2006 wird der Zukunftswettbewerb Ruhrgebiet jährlich zweimal zum 1. März und zum 1. September ausgeschrieben, für größere Verbundvorhaben einmal jährlich. Die nächste Ausschreibungsfrist für komplexe Großprojekte ist am 1. November 2004. Nähere Informationen sowie die Ausschreibungsunterlagen sind auf der Internetseite www.zukunftswettbewerb.de zu finden. Handwerker erhalten Unterstützung durch die Technologietransferberater der Kammern und Fachverbände. |
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Autor: Zentrum für Umwelt und Energie der HWK Düsseldorf |
Email: info@uzh.hwk-duesseldorf.de |
Sonstiges |
Informationsdienst Fördermittel |
Das Zentrum für Umwelt und Energie der HWK Düsseldorf bietet ab Herbst dieses Jahres einen Informationsdienst zum Thema Fördermittel an. Er umfasst etwa 20 kurze E-Mails mit interessanten Hinweisen zum Thema Fördermittel. Interes-senten melden sich bitte bei Thomas Horster unter 0208 - 820 55 -81 oder unter horster@uzh.hwk-duesseldorf.de . |
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Autor: Zentrum für Umwelt und Energie der HWK Düsseldorf |
Email: info@uzh.hwk-duesseldorf.de |
Veranstaltungstermine |
Sachkundelehrgang zum Erwerb des ?Kleinen Asbestscheines? |
Am 16. und 23. Oktober 2004 führt das Saar-Lor-Lux Umweltzentrum wieder ein Seminar zum Erwerb des ?Kleinen Asbestscheines? durch. Die Sachkunde gemäß TRGS 519, Anlage 4 müssen alle Betriebe nachweisen, die geringfügige Arbeiten mit oder an asbesthaltigen Materialien durchführen. Hiervon betroffen sind das Maler- und Lackierergewerk, SHK-Betriebe, das Dachdecker und Zimmerergewerk sowie Betriebe aus dem Baugewerk.
Aufgrund ihrer guten Eigenschaften bei der Wärme- oder elektrischen Isolierung und im Brandschutz wurden asbesthaltige Materialien bis in die 80er Jahre hinein universell eingesetzt. Fußbodenbeläge, Asbestzementplatten, Lüftungskanäle und Nachtstromspeichergeräte können ebenso belastet sein wie Dach- und Fassadeneindeckungen. Dementsprechend hoch ist die Menge an asbestbelasteten Materialien, die in den nächsten Jahren zur Entsorgung anstehen wird.
Krebserregende Asbestfasern werden dann für den Menschen gefährlich, wenn sie bei Sanierungsarbeiten in Form von Feinstäuben freigesetzt und eingeatmet werden. Daher dürfen selbst Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten von Asbestzementprodukten und Arbeiten geringeren Umfangs an schwach gebundenen Asbestprodukten nur von Betrieben durchgeführt werden, deren Personal gemäß TRGS 519, Anlage 4 geschult ist und über eine entsprechende Sachkunde verfügt. Darunter fallen z.B. die Entfernung von Dichtungen an Gasbrennern oder Türen, die Demontage kleiner Heizkessel, die Entfernung von Asbestpappen unter Fensterbänken, Malerarbeiten an Eternitplatten oder die Entfernung von älteren PVC-Belägen.
Da bei nicht sachgemäß ausgeführten Arbeiten die Gefahr besteht, dass Fasern über das unvermeidbare Maß hinaus in die Umgebung gelangen, können Zuwiderhandlungen gegen die gesetzlichen Vorschriften beim Umgang mit Asbest als Ordnungswidrigkeit oder Straftat geahndet werden.
Schaffen Sie sich Sicherheit mit einem Sachkundenachweis nach TRGS 519, Anlage 4. Wir beraten Sie gern. Rufen sie uns einfach an! |
weitere Informationen |
Autor: Birgit Nehren |
Email: bnehren@hwk-trier.de |
Veranstaltungstermine |
Umsetzung des Passivhausstandards im Gebäudebestand |
Fachtagung der Handwerkskammer gibt wichtige Impulse
Die Realisierung des Passivhausstandards bei Renovierungs- und Sanierungsmaßnahmen gewinnt zunehmend an Bedeutung. Aus diesem Grund veranstaltet die Handwerkskammer Trier am Samstag, den 09. Oktober 2004 eine Fachtagung ?Renovieren und Sanieren - Passivhausstandard im Gebäudebestand?.
Steigende Heizkosten, gesetzliche Vorgaben durch die neue Energieeinsparverordnung, aber auch gestiegene Anforderungen der Bauherren an den ?Wohlfühlfaktor? im eigenen Heim lassen die Nachfrage nach Passivhäusern deutlich ansteigen.
Was kennzeichnet ein Passivhaus? Ein Passivhaus ist ein Gebäude, das extrem wenig Energie verbraucht: Der Jahresheizwärmebedarf liegt unter 15 Kilowattstunden pro Quadratmeter. Das wird realisiert durch eine sehr gut gedämmte Gebäudehülle in Verbindung mit Fenstern mit Wärmeschutzverglasung und durch die Nutzung der Sonnenwärme, der Körperwärme der Bewohner und der Wärmeabgabe vorhandener Elektrogeräte. Ausgereifte Technologien gewährleisten, dass bei guter Planung und Ausführung der Passivhausstandard im Verhältnis zur konventionellen Bauweise nur ca. 10 Prozent teurer ist.
Während dieser Standard im Neubau zunehmend umgesetzt wird, besteht bei Baumaßnahmen im Gebäudebestand noch dringender Handlungsbedarf: Mangelndes Know-How bei allen Beteiligten zu konkreten Umsetzungsmöglichkeiten im Altbau, unzureichende gewerksübergreifende Herangehensweise bei Planung und Realisierung sowie die Befürchtung, dass die Kosten explodieren könnten, erweisen sich als starke Hemmnisse, obwohl geeignete Technologien vorliegen. Beispiele dafür werden in einer nachfolgenden Artikelserie vorgestellt.
Um die Umsetzung des Passivhausstandards im Altbau zu forcieren, veranstaltet das Kompetenzzentrum für nachhaltiges Renovieren und Sanieren der Handwerkskammer Trier am Samstag, den 09. Oktober 2004 auf dem Petrisberg neben der Landesgartenschau eine Fachtagung zu dem Thema ?Renovieren und Sanieren ? Passivhausstandard im Gebäudebestand?. Das Hauptreferat hält Dr. Wolfgang Feist, der in Fachkreisen als ?Passivhauspapst? bezeichnet wird. Handwerker, Architekten, Planer und Ingenieure sind herzlich eingeladen. |
weitere Informationen |
Autor: Yvonne Steffgen |
Email: ysteffgen@hwk-trier.de |
Allgemeine Rechtsinfos |
Gesetze zum Nachschlagen |
Eine Sammlung von Bundesgesetzen findet sich unter folgendem Link: http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/index.html. Allerdings erschließen sich solche Gesetzessammlungen äußerst schwer. Zudem werden sie durch Landesverordnungen ergänzt, so dass der Überblick schwer fällt. Sie vermitteln dem Laien allenfalls einen Eindruck von der Komplexität und den Anforde-rungen, die in einzelnen Handwerksbereichen bestehen. Sollten Sie Fragen haben, lotsen Sie die Berater der Handwerkskammer lotsen Sie durch diese unübersichtlichen Fahrwasser, geben Ihnen Tipps, wo Sie leicht verständliche Hilfen finden oder stehen Ihnen auch im Gespräch mit den Behörden zur Verfügung. Nehmen Sie diesen Service Ihrer Kammer in Anspruch. |
weitere Informationen |
Autor: Zentrum für Umwelt und Energie der HWK Düsseldorf |
Email: info@uzh.hwk-duesseldorf.de |